Allgemeine Geschäftsbedingungen geoCapture GmbH
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Download AGB geoCapture GmbH für die Dienstleistung "Fahrzeugortung ohne Ortungsbox"
1. Vertragsgegenstand
1.1. Die nachstehenden Bedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der geoCapture GmbH, Rheiner Str. 3, D-48496 Hopsten, und dem Kunden im Hinblick auf die Bereitstellung und Nutzung des Dienstes „geoCapture“ und weiterer Leistungsbestandteile wie definiert in Ziffer 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Für die Bereitstellung und Nutzung des Dienstes „geoCapture Fahrzeugortung ohne Ortungsbox“ (Datenabruf über Fahrzeughersteller) gelten die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER GEOCAPTURE GMBH für die Dienstleistung „geoCapture Fahrzeugortung ohne Ortungsbox“ (Datenabruf über Fahrzeughersteller). Für die Bereitstellung von künstlicher Intelligenz in geoCapture und für die Nutzung von KI-Funktionen gilt ergänzend zu diesen AGB das Addendum zum Einsatz von künstlicher Intelligenz in geoCapture (KI-Addendum) sowie ergänzt durch die spezifischen Funktionsbeschreibungen; soweit eine KI-Funktion beauftragt, auf Veranlassung des Kunden freigeschaltet, vom Kunden oder einem berechtigten Nutzer aktiviert oder genutzt wird, werden das Addendum und die für die jeweilige KI-Funktion einschlägigen KI-Funktionsbeschreibungen verbindlicher Bestandteil des Vertrags.4 BGB, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsabschluss mit der geoCapture GmbH in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (nachfolgend Kunde(n) genannt).
1.2. Das vorliegende, diesen AGB zugrunde liegende Angebot der geoCapture GmbH richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, d. h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsabschluss mit der geoCapture GmbH in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (nachfolgend Kunde(n) genannt).
1.3. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der geoCapture GmbH kommt wie folgt zustande: Auf Anforderung des Kunden übersendet die geoCapture GmbH dem Kunden online ein Angebotsformular. Der Kunde trägt hierin die gewünschten Leistungen der Nutzung des geoCapture-Dienstes (vgl. Ziffer 2.1) ein und übermittelt das Formular an die geoCapture GmbH (Angebot). Der Nutzungsvertrag kommt zustande, wenn die geoCapture GmbH dieses Angebot annimmt. Dies erfolgt durch Zusendung der Auftragsbestätigung an den Kunden; die Annahme kann auch durch die Freischaltung des Dienstes für den Kunden erfolgen.
1.4. Soweit zu den gewünschten Leistungen des Kunden auch der Kauf eines geoCapture-GPS-Trackers oder weiterer Hardware zur Ortung von Objekten (vgl. Ziffern 2.5, 2.18) zählt, gelten ergänzend die Bestimmungen der Ziffer 4.
1.5. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, sie werden ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart und anschließend in Text- oder Schriftform von beiden Parteien bestätigt.
1.6. Soweit die für das Vertragsverhältnis geltenden Vertragsdokumente einander widersprechende Regelungen enthalten, gilt vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen folgende Rangfolge:
ausdrücklich getroffene Individualvereinbarungen und die Regelungen des von der geoCapture GmbH angenommenen Angebots beziehungsweise der Auftragsbestätigung;
die für die jeweils beauftragten Leistungen geltenden Leistungs- und Produktbeschreibungen sowie die im Einzelfall vereinbarte Konfiguration;
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dienstleistung „geoCapture Fahrzeugortung ohne Ortungsbox“ (Datenabruf über Fahrzeughersteller);
das Addendum zum Einsatz von künstlicher Intelligenz in geoCapture;
die jeweils einschlägigen KI-Funktionsbeschreibungen.
Die Regelungen des Addendums zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. Ziffer 9.10) gehen im Fall eines Widerspruchs sämtlichen sonstigen vertraglichen Regelungen und Vertragsdokumenten hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Soweit kein Widerspruch besteht, gelten die Vertragsdokumente nebeneinander und ergänzen einander.
2. Begriffsbestimmungen
2.1. geoCapture ist eine Dienstleistung, die es, inklusive aller ihrer Bestandteile und Komponenten, ermöglicht, über das Internet mit Computern oder mobilen Endgeräten verschiedene Funktionen zur Erfassung, Verwaltung, Visualisierung, Dokumentation und Auswertung von Daten unter anderem zu Objekten, Fahrzeugen, Standorten, Kunden und Projekten und damit zusammenhängenden betrieblichen Vorgängen zu nutzen. Positions- und Bewegungsdaten sowie weitere Objektdaten gemäß Ziffer 2.10 von Objekten oder Fahrzeugen, die mit geoCapture-GPS-Trackern oder anderen kompatiblen GPS-Trackern, Beacons oder sonstigen unterstützten Geräten oder Modulen ausgestattet sind, können erhoben und verarbeitet werden. geoCapture erlaubt ebenso die Erfassung von Arbeits- und Einsatzzeiten sowie von Standortdaten von Personen, die sich mit einem persönlichen Authentifizierungs-Token (RFID-Transponder) im System anmelden oder an einem Fahrzeug, Objekt oder sonstiger unterstützter und angebundener Hardware authentifizieren oder Funktionen zu Arbeits-, Einsatzzeit- oder Standorterfassung nutzen. Insbesondere können Daten von RFID-Transpondern mit Standortdaten verknüpft und zusammen mit weiteren anfallenden, vorhandenen oder in geoCapture importierten Daten im Rahmen der beauftragten Leistungen verarbeitet werden. Zudem können abhängig von den beauftragten Funktionen und einer Erforderlichkeit aufgrund ihrer jeweiligen Zweckbestimmung weitere Kategorien personenbezogener Daten – auch von Dritten – erhoben und verarbeitet werden. Der Kunde wählt die gewünschten Funktionen bei der Beauftragung aus; diese werden in der jeweiligen Auftragsbestätigung dokumentiert.
2.2. Objekte sind Fahrzeuge und andere bewegliche Sachen, die mit einem geoCapture-GPS-Tracker oder anderen kompatiblen GPS-Trackern, Beacons oder sonstigen unterstützten Geräten oder Modulen zur Bestimmung von Positions-, Bewegungs- und sonstiger Daten ausgestattet sind und über eine Anwendungsschnittstelle (sog. Application Programming Interface – API) verfügen, welche die Erfassung von Positionsdaten und weiteren Objektdaten sowie deren Übermittlung über das GSM-Mobilfunknetz und/oder das Internet an das geoCapture-Portal erlauben.
2.3. Nutzer sind für die Nutzung von geoCapture berechtigte Einzelpersonen, denen durch den Kunden individuelle Zugänge und Nutzungsberechtigungen zugewiesen werden, die den Umfang der Nutzung bestimmen.
2.4. Der Zugang zu geoCapture erfolgt über individuelle Authentifizierungsmerkmale. Hierzu können insbesondere Zugangsdaten, Authentifizierungs-Token, zusätzliche Authentifizierungsfaktoren sowie die Anmeldung über ein angebundenes Identitäts- oder Zugangsverwaltungssystem gehören. Der Kunde kann, soweit technisch verfügbar, zusätzliche Authentifizierungsverfahren aktivieren und die Anbindung geeigneter externer Authentifizierungs- oder Single-Sign-on-Systeme nutzen.
2.5. GPS-Tracker sind technische Geräte, mit denen automatisch nach einem eingestellten Ablauf oder durch manuelle Abfrage Positionsdaten über das GSM-Mobilfunknetz an das geoCapture-Portal übermittelt werden. Neben der Verwendung der durch den Kunden bei der geoCapture GmbH gemäß Ziffer 4 käuflich erworbenen GPS-Tracker (geoCapture-GPS-Tracker) ermöglicht geoCapture auch die mobile Datenerfassung über GPS-Tracker anderer Hersteller sowie über Smartphones und andere mobile Endgeräte, die im Folgenden sämtlich als GPS-Tracker bezeichnet werden, sofern sie durch den Kunden rechtmäßig und vertragsgemäß für diesen Zweck genutzt und von geoCapture unterstützt werden. GPS-Tracker sind auch Gateways, mit denen Beacons und ggf. weitere Hardware ausgelesen und mit einer Position verknüpft werden können.
2.6. Die geoCapture-SIM-Karte (englisch: Subscriber Identity Module) ist eine Chipkarte, die in ein mobiles Endgerät wie den GPS-Tracker eingesteckt wird und zur Identifikation in einem GSM-Mobilfunknetz dient. Das mobile Endgerät wird mit Hilfe der SIM-Karte einem GSM-Mobilfunknetz zugeordnet und authentifiziert, sodass eine mobile Datenverbindung zur Verfügung steht.
2.7. Das geoCapture-Portal ist eine internetbasierte und plattformunabhängige Software as a Service-Anwendung, über welche der Kunde nach Vertragsschluss einzelne Objekte für die Nutzung der Dienstleistung geoCapture registrieren und verwalten kann, welche die Kommunikation mit GPS-Trackern gewährleistet, sowie übermittelte Daten sammelt, speichert und zur Anzeige für den Kunden über eine webbasierte Bedienoberfläche aufbereitet. Über diese Bedienoberfläche kann der Kunde ferner die Kommunikation mit den GPS-Trackern und ggf. nachgelagerten Geräten oder Komponenten steuern, die Systemadministration vornehmen, Zugänge für weitere Nutzer anlegen und deren Zugriffsberechtigungen verwalten. Zudem sind über diese Bedienoberfläche weitere Funktionen entsprechend der Beauftragung für die Nutzung durch den Kunden verfügbar. Das geoCapture-Portal kann vom administrativen Ansprechpartner des Kunden (vgl. Ziffer 3.4) sowie von allen weiteren Nutzern nach erfolgreicher Anmeldung mit ihren jeweiligen Authentifizierungsmerkmalen genutzt werden, wobei der Umfang der verfügbaren Funktionen und des Datenzugriffs für einzelne Nutzer durch die Berechtigungen bestimmt werden, die durch den Kunden für das geoCapture-Portal erteilt werden (vgl. Ziffer 3.5). Das geoCapture-Portal wird als die Hauptbedienoberfläche und wichtigstes Werkzeug für den Kunden für die Administration und Nutzung der bereitgestellten Funktionen und Dienstleistungen bestimmt.
2.8. Die geoCapture-App ist eine proprietäre Software zur Installation auf mobilen Endgeräten wie Smartphones oder Tablets und stellt für den mobilen Einsatz von geoCapture eine Bedienoberfläche als Schnittstelle zum geoCapture-Portal zur Verfügung, die einen eingeschränkten Zugriff auf Funktionen des geoCapture-Portals erlaubt. Aufgrund technischer Beschränkungen mobiler Endgeräte werden durch die geoCapture-App nicht alle Funktionen vollumfänglich unterstützt, die für den Kunden im geoCapture-Portal verfügbar sind. Demgegenüber gibt es spezifische Funktionen, die nur in der geoCapture-App verfügbar sind. geoCapture weist den Kunden darauf hin, dass die geoCapture-App das geoCapture-Portal nicht ersetzt und dass die Nutzung des geoCapture-Portals für eine vollumfängliche Nutzung aller Funktionen und Dienstleistungen notwendig ist. Die geoCapture-App kann durch den Kunden unabhängig von für das geoCapture-Portal berechtigten Nutzern konfiguriert werden. Für die Nutzung der geoCapture-App werden durch den Kunden separate und für jeden Nutzer individuelle Zugänge erstellt und mit Authentifizierungsmerkmalen verknüpft. Der Umfang der für einzelne Nutzer zur Verfügung stehenden Funktionen und der Umfang des Datenzugriffs werden durch die Berechtigungen bestimmt, die einzelnen Nutzern durch den Kunden für die geoCapture-App erteilt werden (vgl. Ziffer 3.5), oder der Kunde weist einer geoCapture-App, die auf einem durch den Kunden autorisierten Endgerät installiert ist, gerätespezifische Zugänge und Berechtigungen fest zu.
2.9. Positionsdaten werden von den GPS-Trackern per Satellitenortung, ggf. in Abhängigkeit vom genutzten GPS-Tracker und in Abhängigkeit der in den Objekten verbauten Module, in Kombination mit trigonometrischen Verfahren, gewonnen. Die Genauigkeit dieser Daten ist vom GPS-System (Global Positioning System) und von den Umgebungs- und Einsatzbedingungen der verwendeten GPS-Tracker und den in den Objekten verbauten Modulen abhängig. Die Kommunikation zwischen GPS-Tracker und geoCapture-Portal erfolgt über ein GSM-Mobilfunknetz.
2.10. Objektdaten sind sämtliche Daten und Informationen, die sich auf ein Objekt, dessen Standort, Bewegung, Nutzung, Zustand oder sonstige Eigenschaften beziehen oder diesem zugeordnet werden können. Hierzu zählen insbesondere technische, betriebliche oder sonstige Sensor-, Zustands- und Ereignisdaten sowie weitere mit dem Objekt verknüpfte Informationen. Objektdaten können einen unmittelbaren oder mittelbaren Personenbezug aufweisen, insbesondere zu Eigentümern, Verantwortlichen oder Nutzern.
2.11. DSGVO bezeichnet die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG).
2.12. Verantwortlicher hat die Bedeutung gemäß Art. 4 Ziffer 7 DSGVO und bezeichnet den Kunden oder einen mit diesem verbundenen Dritten, der über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet und auf dessen Weisung personenbezogene Daten durch die geoCapture GmbH verarbeitet werden.
2.13. Auftragsverarbeiter hat die Bedeutung gemäß Art. 4 Ziffer 8 DSGVO.
2.14. Unterauftragsverarbeiter bezeichnet einen Auftragsverarbeiter, der im Unterauftrag im Sinne von Art. 28 Abs. 4 Satz 1 DSGVO tätig wird.
2.15. Betroffene Person oder Betroffener bezeichnet eine Person, deren Daten im Sinne der DSGVO verarbeitet werden.
2.16. AVV bezeichnet die Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO, die entsprechend dieser AGB ergänzend zwischen dem Kunden und der geoCapture GmbH für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten abgeschlossen wird (vgl. Ziffer 9.10).
2.17. TDDDG bezeichnet das Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten.
2.18. Ortung bezeichnet die technische Bestimmung, Erfassung, Übermittlung, Verarbeitung und Darstellung des aktuellen oder vergangenen Standorts sowie gegebenenfalls der Bewegung oder des Bewegungsverlaufs eines Objekts.
2.19. KI-VO bezeichnet die Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Verordnung über künstliche Intelligenz).
2.20. KI-Funktionen sind Funktionen und Leistungsbestandteile von geoCapture, die Systeme oder Modelle künstlicher Intelligenz im Sinne der KI-VO einsetzen oder deren Ausgaben oder Verarbeitungsergebnisse nutzen, insbesondere zur Erzeugung, Analyse, Strukturierung, Übersetzung, Prüfung oder Vorbereitung von Inhalten, Daten, Vorschlägen, Auswertungen oder sonstigen Arbeitsergebnissen, sowie zur Planung, Vorbereitung, Unterstützung und Ausführung von Aktionen.
2.21. KI-Ausgaben sind sämtliche Inhalte, Informationen oder sonstige Verarbeitungsergebnisse, die durch oder unter Einsatz einer KI-Funktion auf Grundlage von Eingaben, Prompts, Dateien, Datenquellen, Konfigurationen oder sonstigen bereitgestellten Informationen und Parametern erzeugt, abgeleitet oder aufbereitet werden. Hierzu zählen insbesondere Texte, Zusammenfassungen, extrahierte oder strukturierte Daten, Zuordnungen, Klassifizierungen, Empfehlungen, Prognosen, Bewertungen, Vorschläge und zur Ausführung vorbereitete Aktionen.
3. Systemzugang
3.1. Für den Zugang zur internetbasierten Bedienoberfläche des geoCapture-Portals nutzt der Kunde einen beliebigen Internet-Zugang und eine geeignete Browser-Software. Empfohlene und unterstützte Browser sind Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge, Safari in einer jeweils aktuellen Version.
3.2. Voraussetzung für die Nutzung der geoCapture-App ist eine aktive Internetverbindung des mobilen Endgeräts mittels eines beliebigen Internet-Zugangs. Für den Zugang und die Nutzung der geoCapture-App in der jeweils aktuellen Version auf mobilen Endgeräten gelten die folgenden Mindestanforderungen: Android-App – Version Android 7 oder höher; iPhone-App – Version iOS 15.1 oder höher. Die geoCapture GmbH ist berechtigt, die Minsdestanforderungen mit Wirkung für die Zukunft anzupassen oder zu erhöhen, soweit hierfür sachliche technische, sicherheitsbezogene, rechtliche oder betriebliche Gründe bestehen. Dies gilt insbesondere, wenn Hersteller von Betriebssystemen oder Endgeräten oder Anbieter sonstiger für den Betrieb erforderlicher technischer Komponenten bestimmte Versionen, Funktionen, Schnittstellen oder Sicherheitsaktualisierungen nicht mehr unterstützen oder deren Nutzung einschränken, wenn dies zur Gewährleistung der Sicherheit, Kompatibilität, Stabilität oder Funktionsfähigkeit der geoCapture-App erforderlich ist oder wenn gesetzliche oder behördliche Anforderungen eine Anpassung notwendig machen. Die geoCapture GmbH wird den Kunden über eine wesentliche Anpassung der Mindestanforderungen grundsätzlich mit angemessenem zeitlichem Vorlauf informieren. Ein kürzerer Vorlauf ist zulässig, soweit eine kurzfristige Anpassung insbesondere zur Abwehr von Sicherheitsrisiken oder aufgrund von Umständen erforderlich ist, auf welche die geoCapture GmbH keinen Einfluss hat. Auf älteren mobilen Endgeräten kann die geoCapture-Web-App über die URL https://app.geocapture.net/login genutzt werden, sofern auf den Geräten eine Browser-Software installiert ist, die den Kompatibilitätsanforderungen nach Ziffer 3.1. dieser AGB entspricht und die die genutzten Technologien unterstützt. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die geoCapture-Web-App bestimmte Funktionen gegebenenfalls nicht unterstützt, die durch die geoCapture-App und ggf. auch unter Nutzung von Funktionen des mobilen Endgeräts, auf dem die geoCapture-App installiert ist, bereitgestellt werden.
3.3. Der Internet-Zugang bzw. die erforderliche Browser-Software sowie die Computer und (mobilen) Endgeräte zur Nutzung von geoCapture sind nicht Bestandteil dieses Vertrages, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Anschaffung bzw. das Vorhalten derselben liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.
3.4. Zu Vertragsbeginn wird der geoCapture GmbH vom Kunden ein administrativer Ansprechpartner persönlich benannt. Dieser erhält für den Zugang des Kunden zum geoCapture-Portal vertrauliche Zugangsdaten (Nutzername und Passwort) mit Administrationsrechten. Diese Zugangsdaten werden nur dem administrativen Ansprechpartner bekannt gegeben. Das bekannt gegebene Passwort ist vom administrativen Ansprechpartner unmittelbar nach erstmaliger Anmeldung im geoCapture-Portal aus Sicherheitsgründen zu ändern.
3.5. Der Kunde kann weiteren Personen (Nutzern) durch Erstellung persönlicher Zugänge in Verbindung mit Authentifizierungsmerkmalen gemäß Ziffer 2.4 die Nutzung des geoCapture-Portals und der geoCapture-App ermöglichen und dazu notwendige Berechtigungen, einschließlich Administrationsberechtigungen, individuell erteilen. Die Gewährung des Zugangs und die Erteilung von Berechtigungen erfolgen in alleiniger Verantwortung des Kunden. Der Kunde muss durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass innerhalb seines Verfügungsbereichs ausschließlich befugten Personen Zugänge erteilt sowie angemessene und erforderliche Zugangsberechtigungen zum geoCapture-Portal und zur geoCapture-App gewährt werden.
3.6. Die gemeinsame Nutzung von Zugängen durch mehrere Personen ist nicht gestattet; davon ausgenommen sind Zugänge, die fest mit einem Endgerät verknüpft sind.
3.7. Authentifizierungsmerkmale dürfen ausschließlich von den jeweils hierzu berechtigten Personen und nur für den vorgesehenen Zugang zu geoCapture verwendet werden. Sie dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden und sind streng vertraulich zu behandeln. Der Kunde stellt sicher, dass er und sämtliche von ihm nutzungsberechtigten Personen durch einen sorgfältigen und den Umständen angemessenen Umgang verhindern, dass unbefugte Dritte Kenntnis von Authentifizierungsmerkmalen erhalten, in deren Besitz gelangen oder diese verwenden können.
3.8. Die Zugänge berechtigen den Kunden sowie durch ihn berechtigte Nutzer zum Zugang zu und zur Nutzung von geoCapture in den Grenzen der beauftragten Leistungen, aktivierten Funktionen und vergebenen Berechtigungen.
3.9. Hinsichtlich der Pflichten des Kunden wird auf Ziffer 10 verwiesen.
4. Erwerb der geoCapture-GPS-Tracker und weiterer Hardware
Soweit der Vertrag des Kunden mit der geoCapture GmbH auch den Kauf von geoCapture-GPS-Trackern, Beacons, Zeiterfassungsmodule, RFID-Transponder, Zeiterfassungs-Wandterminals, Tablet-PCs und weitere Hardware (Ware) gemäß dem Angebotsformular enthält, gilt ergänzend das Folgende:
4.1. Der Warenversand erfolgt durch DHL oder durch andere Versanddienstleister frei Haus an den Kunden. Die Lieferung erfolgt üblicherweise innerhalb von 5 Werktagen nach Auftragsannahme, in Ausnahmefällen innerhalb von 10 Werktagen.
4.2. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum der geoCapture GmbH.
4.3. Die geoCapture GmbH haftet für Sachmängel der gekauften Ware nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden. Die Verkürzung der Gewährleistungsfrist gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie, für Ansprüche aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung sowie für Schadensersatzansprüche, für die die geoCapture GmbH nach Maßgabe der Ziffer 7.8 haftet.
4.4. Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die gelieferte Ware als mangelfrei genehmigt.
4.5. Zeigt sich ein Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist, so repariert oder ersetzt die geoCapture GmbH lediglich die defekte Ware nach ihrer Wahl, unter Berücksichtigung der Art des Mangels sowie der berechtigten Interessen des Kunden; bei der Reparatur durch den Kunden selbst oder durch Dritte erfolgt keine Übernahme von Reparaturkosten. Defekte Ware muss der geoCapture GmbH durch den Kunden unverzüglich angezeigt und zu Lasten der geoCapture GmbH zurückgesandt werden. Es erfolgt keine automatische Erkennung von Gerätedefekten durch die geoCapture GmbH.
4.6. Die geoCapture GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch ungeeignete, unsachgemäße oder fehlerhafte Lagerung, Verwendung, Montage, Inbetriebnahme, Behandlung oder Einbau durch den Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte entstehen, sofern die Schäden nicht von der geoCapture GmbH zu vertreten sind. Ferner wird keine Haftung übernommen bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte unsachgemäße Änderungen oder Reparaturen vorgenommen, so entsteht für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Haftung durch die geoCapture GmbH, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass der gerügte Mangel nicht durch diese Änderungen oder Reparaturen verursacht worden ist.
4.7. Im Übrigen gelten die Haftungsbeschränkungen der Ziffer 7.8.
5. Hardware, Datenkommunikation, Objektverwaltung und Zugang zu Objektdaten
5.1. Der Kunde ist für den Einbau und die Installation der zu verwendenden GPS-Tracker und weiterer Hardware am oder im Objekt selbst verantwortlich. Innerhalb der auf der Webseite der geoCapture GmbH unter https://www.geocapture.de/ genannten Service-Zeiten und Rufnummern leistet die geoCapture GmbH hierzu technischen Support über eine telefonische Hotline, die den Kunden bei Fragen zum Einbau der GPS-Tracker und weiterer Hardware und zu deren Inbetriebnahme unterstützt.
5.2. Die Dienstleistungen des geoCapture-Portals können ab Vertragsschluss in Abhängigkeit der Erfüllung der Voraussetzungen für den Systemzugang gemäß Ziffer 3 ohne weitere Hardware genutzt werden, allerdings ist die Nutzung sämtlicher objektbezogener Funktionen erst dann möglich, wenn das jeweilige Objekt mit GPS-Trackern und ggf. weiterer Hardware ausgestattet und innerhalb des geoCapture-Portals registriert und aktiviert wurde.
5.3. Sofern die geoCapture GmbH dem Kunden innerhalb des geoCapture-Portals einen Zugang zu Management-Funktionen für GPS-Tracker bereitstellt, kann der Kunde seine GPS-Tracker sowie den Zugriff auf die darin gespeicherten Daten verwalten und auf GPS-Tracker sowie die darin gespeicherten Daten direkt zugreifen. Dazu gehören unter anderem die wesentlichen Management-Funktionen zur Aktivierung von GPS-Trackern, zur Objektdaten-Bereitstellung, der regelmäßigen Überprüfung des Objektbestands und der Deaktivierung von GPS-Trackern.
5.4. Eine technische Deaktivierung oder datenschutzrechtlich erforderliche sofortige Abschaltung von GPS-Trackern ist jederzeit möglich. Eine Vergütungspflicht entfällt mit Wirkung zum nächstmöglichen Zeitpunkt gemäß der vertraglichen Kündigungsfrist. Die Berechnung weiterer Gebühren (insbesondere besonderer Nutzungsgebühren oder Gebühren für die manuelle Überprüfung) oder weiterer der geoCapture GmbH nachweislich entstandener und erforderlicher Aufwendungen bleibt vorbehalten. Deaktivierte GPS-Tracker bleiben – vorbehaltlich einer Änderung des Eigentums des Objekts oder einer anderslautenden Weisung des Kunden oder einer Löschung des GPS-Trackers oder des Objekts innerhalb des geoCapture-Portals durch den Kunden oder einer Löschung infolge der Beendigung des Vertrags – innerhalb des geoCapture-Portals gespeichert und können jederzeit wieder aktiviert werden, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen; für die (Re-)Aktivierung gelten die im Vertrag zwischen den Parteien ausgewiesenen Gebühren.
5.5. Der geoCapture-GPS-Tracker wird während der gesamten Laufzeit des Vertrages mit der geoCapture-SIM-Karte ausgestattet, welche die Kommunikation im GSM-Mobilfunknetz ermöglicht. Die geoCapture-SIM-Karte wird dem Kunden von der geoCapture GmbH bereitgestellt und verbleibt im Eigentum der geoCapture GmbH. Sowohl die Entnahme der geoCapture-SIM-Karte während als auch deren Verwendung für anwendungsfremde Zwecke während und nach der Vertragslaufzeit ist dem Kunden untersagt; davon ausgenommen ist eine Entnahme zur Rückgabe oder Austausch nach Maßgabe von Ziffer 11.3, sowie insbesondere zum Ersatz bei Defekten. Die Verwendung eigener SIM-Karten des Kunden oder Dritter ist nur mit schriftlicher oder textlicher Zustimmung der geoCapture GmbH zulässig.
6. Künstliche Intelligenz und KI-Funktionen
6.1. Für KI-Funktionen gelten die allgemeinen Regelungen dieser AGB zu Gewährleistung, Haftung, Verfügbarkeit und Leistungsstörungen, soweit das KI-Addendum oder die jeweilige Leistungs- oder KI-Funktionsbeschreibung keine ergänzenden, diesen AGB nicht widersprechenden Regelungen enthält. Die Regelungen dieses Abschnitts gelten für sämtliche KI-Funktionen, die Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind oder dem Kunden im Rahmen des Vertrags zur optionalen Nutzung bereitgestellt und von ihm oder einem berechtigten Nutzer aktiviert oder genutzt werden. Für nach Vertragsschluss neu eingeführte KI-Funktionen gelten diese Regelungen, wenn die jeweilige KI-Funktion nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen Bestandteil des Vertrags wird oder vom Kunden gesondert beauftragt, aktiviert oder genutzt wird. Die Regelungen gelten unabhängig von der technischen Ausgestaltung der jeweiligen KI-Funktion. Sie erfassen insbesondere KI-Funktionen, die auf kundenspezifischen Konfigurationen, freigegebenen Datenquellen, hochgeladenen Inhalten, Eingaben, Prompts, Schnittstellen oder sonstigen Werkzeug- und Systemanbindungen beruhen oder auf diese zugreifen.
6.2. Art, Umfang, Zweckbestimmung, Funktionsweise und Grenzen sowie die jeweiligen Nutzungsvoraussetzungen, Pflichten, Verantwortlichkeiten, Nutzungsbeschränkungen und Risikohinweise der einzelnen KI-Funktionen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem KI-Addendum, der jeweils einschlägigen KI-Funktionsbeschreibung sowie der im Einzelfall vereinbarten Konfiguration. Die in diesen AGB festgelegte Rangfolge der Vertragsdokumente bleibt unberührt.
6.3. KI-Funktionen stehen dem Kunden nur im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs, der jeweiligen technischen Verfügbarkeit, der für ihn freigeschalteten Konfiguration und der ihm und seinen Nutzern eingeräumten Berechtigungen zur Verfügung. Der Kunde kann die Nutzung einzelner KI-Funktionen über die hierfür bereitgestellten Einstellungen und Berechtigungsmöglichkeiten beschränken oder deaktivieren, soweit dies für die jeweilige KI-Funktion technisch vorgesehen ist. Ist eine KI-Funktion integraler Bestandteil einer beauftragten Funktion, kann ihre Deaktivierung dazu führen, dass die betreffende Funktion nur eingeschränkt oder nicht mehr genutzt werden kann. Ein Anspruch auf Bereitstellung einer technisch gleichwertigen Funktion ohne Einsatz künstlicher Intelligenz besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
6.4. KI-Funktionen sind zur Unterstützung der Nutzer bestimmt. Sie können insbesondere KI-Ausgaben wie Inhalte, Auswertungen, Zusammenfassungen, Klassifizierungen, Empfehlungen oder Vorschläge erzeugen sowie Handlungen und Prozesse innerhalb von geoCapture vorbereiten oder unterstützen. Die KI-Funktionen sind nicht dazu bestimmt, eigenständig Entscheidungen insbesondere über natürliche Personen zu treffen oder solche Entscheidungen ohne menschliche Prüfung und Freigabe vorzubereiten, die rechtliche Wirkungen entfalten oder natürliche Personen in vergleichbarer Weise erheblich beeinträchtigen.
6.5. KI-Ausgaben stellen keine verbindliche Entscheidung oder Erklärung der geoCapture GmbH dar. KI-Ausgaben stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzen keine fachliche, rechtliche, organisatorische, herstellerbezogene, sachverständige oder sonst erforderliche Prüfung und Entscheidung durch den Kunden oder hierzu berechtigte Nutzer. KI-Ausgaben dürfen insbesondere nicht als alleinige oder maßgebliche Grundlage für solche Entscheidungen genutzt werden.
6.6. Der Kunde ist verpflichtet, KI-Ausgaben vor ihrer Freigabe oder Weiterverwendung angemessen auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Plausibilität, Angemessenheit, Zweckmäßigkeit und rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere, wenn KI-Ausgaben in geoCapture übernommen, gespeichert, geändert oder ausgeführt werden, gegenüber Dritten verwendet oder veröffentlicht werden, in Dokumentations-, Abrechnungs-, Vertrags-, Nachweis-, Personal- oder sonstige Geschäftsprozesse einfließen oder für tatsächliche, wirtschaftliche, rechtliche oder organisatorische Entscheidungen verwendet werden.
6.7. Soweit eine KI-Funktion die produktive Übernahme, Speicherung oder Änderung von Inhalten oder die Ausführung einer Aktion ermöglicht, setzt dies eine hierfür vorgesehene aktive Bestätigung durch einen berechtigten Nutzer voraus. Die bloße Anzeige einer KI-Ausgabe stellt weder eine Freigabe durch die geoCapture GmbH noch eine verbindliche Entscheidung dar. KI-Ausgaben können durch berechtigte Nutzer übernommen, berichtigt, ergänzt oder verworfen werden. Die Verantwortung für ihre Bewertung, Freigabe, produktive Übernahme und Weiterverwendung verbleibt beim Kunden.
6.8. Der Kunde bestimmt, welche Nutzer zur Nutzung von KI-Funktionen sowie zur Prüfung, Freigabe oder produktiven Übernahme von KI-Ausgaben berechtigt sind. Er hat den Nutzerkreis unter Berücksichtigung des jeweiligen Einsatzzwecks, der internen Zuständigkeiten sowie der anwendbaren rechtlichen und organisatorischen Anforderungen festzulegen. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm zur Nutzung der KI-Funktionen berechtigten Personen fachlich ausreichend qualifiziert sind, über eine für den jeweiligen Einsatzzweck angemessene Kenntnis der Funktionsweise, Möglichkeiten und Grenzen der eingesetzten KI-Funktionen verfügen und die von der geoCapture GmbH bereitgestellten Nutzungs-, Sicherheits- und Risikohinweise beachten.
6.9. Der Kunde darf KI-Funktionen ausschließlich im Rahmen ihrer jeweiligen Zweckbestimmung, der vereinbarten Leistungsbeschreibung und der freigegebenen Konfiguration verwenden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass KI-Funktionen nicht für Zwecke eingesetzt werden, für die sie nicht vorgesehen oder freigegeben oder die gesetzlich oder vertraglich unzulässig sind. Untersagt ist insbesondere die Nutzung für verbotene Praktiken im Sinne von Art. 5 KI-VO. Nicht vom vertraglich vereinbarten Nutzungszweck umfasst und daher ebenfalls ausgeschlossen ist die Nutzung der KI-Funktionen für Hochrisiko-Zwecke im Sinne von Art. 6 Abs. 1 oder 2 KI-VO. Dies gilt insbesondere für die in Anhang III Nummer 4 KI-VO genannten Zwecke im Bereich Beschäftigung und Personalverwaltung. Die KI-Funktionen dürfen darüber hinaus insbesondere nicht zur Umgehung von Prüfungs-, Freigabe-, Dokumentations-, Mitbestimmungs-, Datenschutz-, Compliance- oder Berechtigungsprozessen, zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten oder zur Umgehung oder Beeinträchtigung von Schutzmaßnahmen, Berechtigungskonzepten, technischen Sicherheitsmechanismen, Inhaltsfiltern oder Nutzungsbeschränkungen verwendet werden.
6.10. Eingaben, hochgeladene Dateien, kundenspezifische Datenquellen und KI-Ausgaben werden nicht zum Training, Fine-Tuning oder zur allgemeinen Verbesserung von KI-Modellen Dritter verwendet.
6.11. Die geoCapture GmbH ist berechtigt, technische Nutzungs-, Qualitäts-, Fehler- und Betriebsdaten in anonymisierter oder derart aggregierter Form auszuwerten, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Kunden, Nutzer oder betroffene Personen möglich sind. Eine solche Auswertung darf der Verbesserung, Absicherung, Fehleranalyse, Qualitätssicherung oder Weiterentwicklung der KI-Funktionen dienen.
6.12. Zur Bereitstellung, Absicherung und Nachvollziehbarkeit der KI-Funktionen können insbesondere Eingaben und Prompts, KI-Ausgaben, übernommene oder verworfene KI-Vorschläge, Änderungen, Freigabe- und Bestätigungshandlungen, Zeitpunkte und betroffene Datensätze, verwendete Konfigurationen und technische Verarbeitungsparameter, Fehlermeldungen sowie sicherheitsrelevante Ereignisse protokolliert werden. Die Protokollierung dient insbesondere dazu, KI-gestützte Vorgänge nachvollziehbar zu machen, technische Fehler zu analysieren, unzulässige oder missbräuchliche Nutzungen zu erkennen, Sicherheitsmechanismen zu überprüfen und festzustellen, welche KI-Ausgaben erzeugt, angezeigt, übernommen, geändert oder verworfen wurden. Umfang und Dauer der Speicherung von Protokolldaten richten sich nach der jeweiligen Konfiguration, den einschlägigen Vertrags- und Datenschutzunterlagen sowie den anwendbaren gesetzlichen, vertraglichen und satzungsmäßigen Aufbewahrungs-, Nachweis- und Verjährungsfristen.
6.13. KI-Funktionen beruhen auf automatisierter Verarbeitung. Sie können trotz technischer Schutzmaßnahmen, Qualitätskontrollen und sorgfältiger Konfiguration unzutreffende, unvollständige, missverständliche, veraltete, nicht plausible oder für den konkreten Zweck ungeeignete Ergebnisse erzeugen. Das Risiko fehlerhafter Ergebnisse kann sich insbesondere bei unvollständigen, widersprüchlichen, unklaren oder fehlerhaften Eingaben, Datenquellen, Dokumenten, Bildern, Prompts oder Konfigurationen erhöhen.
6.14. KI-Ausgaben sind automatisiert erzeugte oder KI-unterstützt erstellte Arbeitsergebnisse. Sie können insbesondere Annahmen, Wahrscheinlichkeiten, Zusammenfassungen, Klassifizierungen oder Interpretationen enthalten. Bei der Auswertung von Bildern, Dokumenten, Sprache oder sonstigen Daten können Inhalte insbesondere übersehen, fehlerhaft erkannt, unzutreffend zugeordnet oder aus ihrem Zusammenhang heraus missverstanden werden. Die geoCapture GmbH schuldet nicht und übernimmt keine Gewähr dafür, dass KI-Ausgaben in jedem Einzelfall richtig, vollständig, aktuell, plausibel, rechtlich zulässig oder für den vom Kunden beabsichtigten Zweck geeignet sind. Dies gilt insbesondere, soweit die KI-Ausgaben auf Eingaben, Datenquellen, Prompts, Konfigurationen, hochgeladenen Dateien oder sonstigen Vorgaben des Kunden beruhen. Der Kunde darf KI-Ausgaben nicht ohne weitere Prüfung übernehmen und ist verpflichtet, sie vor ihrer produktiven Nutzung, Weiterverwendung oder Freigabe nach Maßgabe der Ziffer 6.6 angemessen zu prüfen. Ausdrücklich vereinbarte Leistungsmerkmale und zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
6.15. KI-Funktionen können von der Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit und Stabilität der eingesetzten KI-Modelle, Modellanbieter, Hostingdienste, Schnittstellen, Datenquellen, Sicherheitsmechanismen und sonstigen technischen Komponenten abhängen. Antwortzeiten, Qualität der KI-Ausgaben und Funktionsumfang können insbesondere durch technische Auslastung, Wartungsmaßnahmen, Störungen, Änderungen externer Anbieter, Sicherheitsfilter oder sonstige Schutzmaßnahmen beeinflusst werden. Für die Verfügbarkeit und Leistungsstörungen der KI-Funktionen gelten die allgemeinen Regelungen dieser AGB sowie gegebenenfalls ausdrücklich vereinbarte Verfügbarkeits- oder Leistungsmerkmale.
6.16. Die geoCapture GmbH ist berechtigt, die zur Bereitstellung einer KI-Funktion eingesetzten KI-Modelle, Modellanbieter, Konfigurationen, Systemanweisungen, Sicherheitsfilter, Schnittstellen, Datenquellen und sonstigen technischen Komponenten anzupassen oder auszutauschen, soweit die vereinbarte wesentliche Funktionalität erhalten bleibt, die Änderung insbesondere der technischen Verbesserung, Sicherheit, Stabilität, Fehlerbehebung, Missbrauchsvermeidung oder Anpassung an rechtliche oder technische Anforderungen dient, und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Im Übrigen gilt Ziffer 12.3.
6.17. Die geoCapture GmbH ist berechtigt, KI-Funktionen ganz oder teilweise vorübergehend einzuschränken, zu sperren oder zu deaktivieren, soweit dies zur Gewährleistung der Sicherheit oder Stabilität der Systeme, zur Vermeidung oder Untersuchung eines Missbrauchs, zur Fehlerbehebung oder Wartung, zur Einhaltung gesetzlicher, behördlicher oder vertraglicher Anforderungen, oder zum Schutz der geoCapture GmbH, ihrer Kunden, Nutzer, betroffener Personen oder sonstiger Dritter erforderlich ist. Dies gilt insbesondere bei konkreten Anhaltspunkten für eine rechtswidrige, vertragswidrige oder missbräuchliche Nutzung, bei Versuchen zur Umgehung von Sicherheitsmechanismen, Berechtigungskonzepten, Inhaltsfiltern oder Nutzungsbeschränkungen sowie bei Risiken für die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit der Systeme oder der darin verarbeiteten Daten. Die geoCapture GmbH wird bei der Auswahl und Dauer der Maßnahme die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden über eine wesentliche Einschränkung, Sperrung oder Deaktivierung informieren, soweit dadurch der Zweck der Maßnahme nicht gefährdet wird oder gesetzliche Gründe einer Information nicht entgegenstehen.
6.18. Die geoCapture GmbH kann innerhalb der Benutzeroberfläche Hinweise darauf bereitstellen, dass eine Funktion künstliche Intelligenz einsetzt, dass Inhalte durch künstliche Intelligenz erzeugt oder bearbeitet wurden oder dass vor einer produktiven Verwendung eine menschliche Prüfung erforderlich ist. Soweit die geoCapture GmbH gesetzlich zur Bereitstellung entsprechender Hinweise verpflichtet ist, wird sie diese nach Maßgabe der anwendbaren gesetzlichen Anforderungen bereitstellen.
6.19. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, Nutzer, Beschäftigte, Bewerber, Betriebs- oder Personalräte, Auftraggeber, Kunden, Behörden und sonstige betroffene Personen über den Einsatz von KI-Funktionen zu informieren, soweit dies für seinen konkreten Einsatz nach gesetzlichen, vertraglichen oder internen Vorgaben erforderlich ist.
6.20. Werden KI-generierte oder KI-unterstützt erstellte Inhalte gegenüber Dritten verwendet, veröffentlicht oder in nachweis-, abrechnungs-, vertrags- oder entscheidungsrelevanten Vorgängen eingesetzt, hat der Kunde zu prüfen, ob eine Kennzeichnung, Erläuterung oder sonstige Transparenzinformation erforderlich ist.
6.21. Die von der geoCapture GmbH bereitgestellten Hinweise entbinden den Kunden nicht von der Prüfung, ob für seinen konkreten Einsatz insbesondere weitere Informationen, Kennzeichnungen, Einwilligungen, Beteiligungen, Freigaben oder Dokumentationen erforderlich sind.
6.22. Die geoCapture GmbH schuldet keine abschließende rechtliche oder regulatorische Bewertung des vom Kunden bestimmten konkreten Einsatzzwecks. Die geoCapture GmbH haftet nicht für Schäden, Entscheidungen, Maßnahmen oder sonstige Folgen, die darauf beruhen, dass der Kunde oder ein von ihm berechtigter Nutzer eine KI-Funktion zweckwidrig oder entgegen den festgelegten Nutzungsbeschränkungen einsetzt, eine KI-Ausgabe entgegen der vertraglich vorgesehenen Prüfungspflicht ungeprüft oder erkennbar unzureichend geprüft verwendet oder eine KI-Ausgabe trotz erkennbarer Fehler oder Unplausibilitäten freigibt, weiterverwendet oder einer Entscheidung oder Maßnahme zugrunde legt. Dies gilt nicht, soweit der entstandene Schaden zugleich auf einer von der geoCapture GmbH zu vertretenden Pflichtverletzung beruht. Im Übrigen gilt Ziffer 7.8.
7. Gewährleistungs- und Haftungsausschlüsse
7.1. Die geoCapture GmbH erbringt gegenüber dem Kunden während der Vertragslaufzeit die nach Maßgabe des Vertrags mit ihm vereinbarten Leistungen (vgl. Ziffer 2.1).
7.2. Die geoCapture GmbH ist nicht für die regionale, zeitliche und qualitative Verfügbarkeit der von Dritten betriebenen GSM-Mobilfunknetze oder des Internets verantwortlich. Sie haftet nicht für hierauf beruhende fehlerhafte, verzögerte oder unterbliebene Datenübertragungen, soweit deren Ursache außerhalb ihres Einfluss- und Verantwortungsbereichs liegt. Hierzu zählen insbesondere die vollständige oder teilweise Nichtverfügbarkeit von Mobilfunknetzen oder des Internets, regionale Beschränkungen, fehlender Netzempfang, atmosphärische oder topografische Bedingungen, physische Hindernisse, Netzüberlastungen, kurzfristige Kapazitätsengpässe, Eingriffe Dritter, Streiks, Aussperrungen und behördliche Anordnungen. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen aufgrund von Reparaturen, Wartungsarbeiten, Software-Updates, technischen Umstellungen oder sonstigen Maßnahmen der Mobilfunk- und Netzbetreiber sowie vor- oder nachgeschalteter Dienstleister. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, schuldet die geoCapture GmbH insbesondere nicht, dass Daten innerhalb einer bestimmten Zeit an ein Mobilfunknetz übergeben oder nach ihrer Übergabe an das Mobilfunknetz innerhalb einer bestimmten Zeit an das geoCapture-Portal oder die geoCapture-App übermittelt werden.
7.3. Die geoCapture GmbH ist nicht für die regionale, zeitliche und qualitative Verfügbarkeit der Signalversorgung durch das GPS-Satellitensystem verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Beeinträchtigungen, die auf den in Ziffer 7.2 Sätze 3 und 4 genannten Umständen beruhen, soweit diese auf die satellitengestützte Ortung übertragbar sind und außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs der geoCapture GmbH liegen. Sie haftet nicht für Ungenauigkeiten der bereitgestellten GPS-Signale oder der hierdurch errechneten Positionsdaten, soweit diese nicht durch eine von der geoCapture GmbH zu vertretende Pflichtverletzung verursacht wurden.
7.4. Die geoCapture GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass GSM-Mobilfunknetze sowie die GPS-Satellitenortung die unter Ziffer 2 genannten Funktionen dauerhaft und unverändert unterstützen. Soweit die Erbringung der hiervon abhängigen Leistungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs der geoCapture GmbH liegender und von ihr auch durch zumutbare Maßnahmen nicht abwendbarer Umstände vorübergehend ganz oder teilweise nicht möglich ist, ruhen die hiervon betroffenen Leistungspflichten für die Dauer und im Umfang des Leistungshindernisses. Führt das Leistungshindernis zu einer dauerhaften Unmöglichkeit, bestimmen sich die Rechte und Pflichten der Parteien nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.5. Die geoCapture GmbH übernimmt außerhalb der Kompatibilitätsanforderungen nach Ziffern 3.1 und 3.2 keine Gewähr für die visuelle Kompatibilität und korrekte Darstellungsweise der durch das geoCapture-Portal und die geoCapture-App übermittelten Daten mit einer vom Kunden eingesetzten Software oder einem bestimmten Endgerät sowie für eine auf solchen Systemen fehlerfreie Darstellung. Insbesondere werden dem Kunden kein bestimmtes Format, kein bestimmter Inhalt und keine bestimmte Geschwindigkeit der Anzeige der abgefragten Daten zugesichert; ausdrücklich vereinbarte Dateninhalte und Funktionen bleiben unberührt. Bei alleiniger Nutzung der geoCapture-Web-App nach Ziffer 3.2 können Funktionen, die nur über die geoCapture-App oder unter Einbindung bestimmter Funktionen des mobilen Endgeräts bereitgestellt werden, eingeschränkt oder nicht verfügbar sein. Eine vollumfängliche Funktionsgleichheit zwischen der geoCapture-Web-App und der geoCapture-App wird nicht geschuldet.
7.6. Beim Einsatz von GPS-Trackern, sonstiger Hardware, Smartphones oder anderen mobilen Endgeräten von Drittanbietern übernimmt die geoCapture GmbH keine Gewährleistung für die Funktionstüchtigkeit oder Kompatibilität dieser Geräte und für die vollständige Übermittlung und Anzeige von Objektdaten sowie für deren Anzeige in Echtzeit, soweit eine Beeinträchtigung auf den Geräten, ihrer Software oder Konfiguration, ihren Schnittstellen oder auf Diensten eines Drittanbieters beruht. Ausdrücklich vereinbarte oder von der geoCapture GmbH bestätigte Kompatibilitätsmerkmale bleiben unberührt.
7.7. Ein Datensatz gilt als technisch an das Mobilfunknetz übergeben, sobald er durch eine geoCapture-Komponente an das Mobilfunknetz übermittelt wurde. Die technische Übergabe allein enthält keine Aussage darüber, ob der Datensatz anschließend vollständig, fehlerfrei oder innerhalb einer bestimmten Zeit weitergeleitet wird. Verwendet der Kunde eigene SIM-Karten für die Datenübertragung, haftet die geoCapture GmbH nicht für Kosten aufgrund einer Überschreitung vereinbarter oder kalkulierter Datenvolumina oder für Abrechnungsfehler des jeweiligen Anbieters, soweit diese nicht durch eine von der geoCapture GmbH zu vertretende Pflichtverletzung verursacht wurden.
7.8. Die geoCapture GmbH haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
Die geoCapture GmbH haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der geoCapture GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Die geoCapture GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der geoCapture GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Die geoCapture GmbH haftet unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die geoCapture GmbH der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangener Gewinn und ausgebliebene Einsparungen werden nur ersetzt, soweit sie bei Vertragsschluss als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorhersehbar und vertragstypisch waren.
Im Übrigen ist die Haftung der geoCapture GmbH für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen der geoCapture GmbH. Die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen nach den übrigen Bestimmungen dieses Abschnitts gelten ausschließlich nach Maßgabe dieser Ziffer 7.8.
7.9. Nutzt der Kunde geoCapture zur Erstellung eines elektronischen Fahrtenbuches, dient geoCapture als technisches Hilfsmittel zur Erfassung und Aufbereitung der hierfür vorgesehenen Daten. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Führung des Fahrtenbuches im Sinne des Steuerrechts verantwortlich. Die geoCapture GmbH schuldet keine Anerkennung des elektronischen Fahrtenbuchs durch die Finanzverwaltung. Sie haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass ein Fahrtenbuch aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Führung oder aus anderen nicht von der geoCapture GmbH zu vertretenden Gründen nicht anerkannt wird. Im Übrigen gilt Ziffer 7.8.
7.10. Der Kunde erkennt an, dass der Download von Tachographendaten aufgrund von technischen Unregelmäßigkeiten, Fehlfunktionen oder Manipulation des im Fahrzeug verbauten Tachographen nicht immer fehlerfrei sein kann und insbesondere Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität beeinträchtigt sein können. Die geoCapture GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Tachographendaten, soweit eine Beeinträchtigung auf dem Tachographen, dessen technischen Komponenten oder vergleichbaren Ursachen außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs der geoCapture GmbH beruht. Der Kunde ist für die Prüfung und ordnungsgemäße Verwendung der Tachographendaten sowie für die Einhaltung der hierfür geltenden gesetzlichen, behördlichen und sonstigen Anforderungen verantwortlich. Im Übrigen gilt Ziffer 7.8.
7.11. Die Nutzung der elektronischen Wegfahrsperre erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation, Wartung und Nutzung nach Maßgabe der Anweisungen und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sowie der anwendbaren Sicherheits- und Rechtsvorschriften verantwortlich. Der Kunde erkennt an, dass technische Störungen oder Fehlfunktionen des Fahrzeugs oder eine außerhalb des Einflussbereichs der geoCapture GmbH liegende Nichtverfügbarkeit von geoCapture dazu führen können, dass die elektronische Wegfahrsperre nicht oder nicht ordnungsgemäß funktioniert. Die geoCapture GmbH haftet nicht für hierauf beruhende Schäden, soweit diese nicht durch eine von der geoCapture GmbH zu vertretende Pflichtverletzung verursacht wurden. Im Übrigen gilt Ziffer 7.8.
7.12. Die Bereitstellung und Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) erfolgt durch die gesetzlichen Krankenkassen oder deren beauftragte Dienstleister. Die geoCapture GmbH ist nicht für den ordnungsgemäßen Betrieb der von diesen Stellen eingesetzten Systeme und Prozesse verantwortlich. Die geoCapture GmbH haftet nicht für Fehler, Verzögerungen, Unterbrechungen oder Ausfälle bei der Bereitstellung oder Übermittlung der eAU sowie für hierauf beruhende Schäden oder Verluste, soweit die Ursache außerhalb ihres Einfluss- und Verantwortungsbereichs liegt. Im Übrigen gilt Ziffer 7.8.
7.13. Die geoCapture GmbH haftet nicht für rechtliche Mängel oder Fehler bei der Erteilung der gegebenenfalls zur Verarbeitung personenbezogener Daten der betroffenen Personen oder nach den Vorschriften des TDDDG oder der DSGVO oder sonstiger datenschutzrechtlicher Vorschriften erforderlichen Einwilligung des Endnutzers oder der betroffenen Personen (vgl. § 25 TDDDG i.V.m. § 3 Nr. 13 TKG, Art. 7 DSGVO). Der Kunde hat sicherzustellen, dass die notwendigen Einwilligungen erteilt werden. Dies gilt nicht, soweit der Schaden auf einer von der geoCapture GmbH zu vertretenden Pflichtverletzung beruht. Im Übrigen gilt Ziffer 7.8.
8. Vertrags- und Zahlungsbedingungen
8.1. Die geoCapture GmbH berechnet dem Kunden die für die Nutzung des geoCapture-Dienstes vertraglich vereinbarten Entgelte jeweils nach Ablauf eines Kalendermonats.
8.2. Für den Fall, dass der Kunde gemäß Ziffer 4 geoCapture GPS-Tracker oder weitere Hardware erwirbt, wird der Kaufpreis hierfür bei Versand berechnet.
8.3. Die geoCapture GmbH räumt dem Kunden ein freiwilliges Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware gemäß Ziffer 8.2 ein. Die Erklärung des Widerrufs ist schriftlich oder in Textform an die geoCapture GmbH zu richten:
geoCapture GmbH
Rheiner Str. 3
48496 Hopsten
Telefax: +49 5458 936668-28
E-Mail: info@geocapture.de
Zur Wahrung der Widerrufsfrist muss die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist bei der geoCapture GmbH eingegangen sein. Im Fall des Widerrufs hat der Kunde die gelieferte Ware auf eigene Kosten an die geoCapture GmbH zu übersenden. Dem Kunden wird der Kaufpreis erstattet, sobald die Ware in ordnungsgemäßem Zustand bei der geoCapture GmbH eingegangen ist. Weitere Gebühren für die während der Widerrufsfrist im Zusammenhang mit der gelieferten Ware in Anspruch genommenen geoCapture-Dienstleistungen werden dem Kunden im Falle des fristgemäßen Widerrufs nicht berechnet oder rückerstattet.
8.4. Ein Tarifwechsel ist jederzeit zum Monatsende möglich. Die Aufwendungen werden dem Kunden entsprechend der vertraglichen Vereinbarung durch die geoCapture GmbH in Rechnung gestellt.
8.5. Einwendungen gegen die Abrechnungen der geoCapture GmbH müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich oder textlich erhoben werden. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
8.6. Die Aufbewahrungszeit der innerhalb des geoCapture-Portals gespeicherten Daten ist durch den Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts sowie sonstiger gesetzlicher, satzungsmäßiger oder vertraglicher Pflichten, denen der Kunde unterliegt, eigenverantwortlich zu bestimmen und der geoCapture GmbH vorzugeben. Erfolgt keine anderweitige Anweisung durch den Kunden behält sich die geoCapture GmbH das Recht vor, sämtliche zwischengespeicherten Daten aus der Datenkommunikation im GSM-Mobilfunknetz nach Ablauf von 90 Tagen nach Rechnungsstellung vollständig zu löschen.
8.7. Die geoCapture GmbH behält sich das Recht vor, sonstige Daten, die im Zusammenhang mit der Nutzung ihrer Dienste oder der Inanspruchnahme ihrer Leistungen entstehen, wie Vertragsdaten, Rechnungen, Zugangsdaten, sonstige Authentifizierungsmerkmale, hinterlegte Dokumente, Weisungen, Konfigurationen und ähnliche Informationen, entsprechend der allgemeinen Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB (drei Jahre) oder bei relevanten Datenkategorien gemäß den jeweils anzuwendenden gesetzlichen Fristen vorzuhalten (zum Beispiel gilt für Handelsbriefe eine Aufbewahrungsfrist von bis zu zehn Jahren, vgl. § 257 HGB), soweit dies zur Erfüllung rechtlicher, satzungsmäßiger oder vertraglicher Verpflichtungen erforderlich ist. Diese Daten werden ausschließlich zu den festgelegten und rechtlich zulässigen Zwecken verarbeitet und entsprechend den geltenden Datenschutzgesetzen behandelt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern im Einzelfall keine rechtlichen oder vertraglichen Verpflichtungen zur weiteren Aufbewahrung bestehen.
8.8. Die geoCapture GmbH behält sich vor, den Zugang zu geoCapture zu sperren, wenn der Kunde mit seinem Nutzungsentgelt gänzlich oder teilweise trotz erfolgter Mahnung länger als 30 Tage in Zahlungsverzug ist oder die Lastschrift für fällige Entgelte aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst oder zurückbelastet wird. Die Sperrung des Zugangs entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der bis zum Zeitpunkt der Sperrung fälligen Entgelte sowie der vollen Grundgebühr für den Monat, in dem die Sperrung erfolgt. Die Kosten für Sperrung und Entsperrung werden dem Kunden entsprechend der vertraglichen Vereinbarung berechnet.
8.9. Nutzungsentgelte gelten als gezahlt, wenn die geoCapture GmbH über den vollständigen Betrag uneingeschränkt verfügen kann. Eine Zahlung mit Abzug von nicht vereinbarten Skonti gilt nur als Teilzahlung.
9. Datenschutz, Bonitätsprüfung, Werbung
9.1. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Vertrages erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der jeweils geltenden vertraglichen und datenschutzrechtlichen Regelungen, einschließlich einschlägiger Leistungs- und Produktbeschreibungen, und unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere der Art. 5, 6 und 9 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der dazu ergangenen nationalen Rechtsvorschriften im Bundesdatenschutzgesetz sowie weiterer einschlägiger Bestimmungen zum Datenschutz. Soweit eine Verarbeitung ausschließlich innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums vorgesehen ist, wird die geoCapture GmbH diese Vorgabe gewährleisten.
9.2. geoCapture darf grundsätzlich zur Ortung von Objekten genutzt werden. Soweit im Rahmen der Ortung von Objekten oder aufgrund ausdrücklich beauftragter Funktionen unmittelbar oder mittelbar Standortdaten oder sonstige personenbezogene Daten natürlicher Personen verarbeitet werden, ist dies nur zulässig, wenn die jeweilige Verarbeitung für den vorgesehenen Zweck rechtmäßig, erforderlich und verhältnismäßig ist und die weiteren Voraussetzungen dieses Abschnitts erfüllt sind. Die Nutzung von geoCapture zur gezielten, insbesondere verdeckten oder zweckwidrigen Ortung von Einzelpersonen ist untersagt, soweit eine solche Ortung nicht ausdrücklich Gegenstand einer beauftragten Funktion und nach den anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen zulässig ist. Der Kunde hat eine unzulässige Nutzung zu unterbinden.
9.3. Die Parteien stellen klar, dass im Rahmen der Nutzung von geoCapture und weiterer Leistungsbestandteile gemäß Ziffer 2 dieser AGB der Kunde als für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten Verantwortlicher tätig wird. Soweit der Kunde nicht selbst Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Ziffer 7 DSGVO ist, sondern im Auftrag oder in Vertretung eines Dritten handelt, sichert der Kunde zu, im Rahmen des Vertragsabschlusses und der Vertragsdurchführung gegenüber der geoCapture GmbH zur ordnungsgemäßen Vertretung des Verantwortlichen berechtigt zu sein und die notwendigen datenschutzrechtlichen Vereinbarungen mit dem Verantwortlichen getroffen zu haben. Sämtliche Vertragserklärungen und Weisungen seitens des Kunden gegenüber der geoCapture GmbH gelten mit unmittelbarer Rechtswirkung für und gegen den Verantwortlichen und werden diesem zugerechnet sowie durch den Kunden im Namen des Verantwortlichen abgegeben.
9.4. Im Rahmen der Nutzung des geoCapture-Dienstes wird die geoCapture GmbH als Auftragsverarbeiterin gemäß Art. 4 Ziffer 8 DSGVO tätig. Die geoCapture GmbH wird personenbezogene Daten nur entsprechend der diesbezüglichen Weisungen des Kunden verarbeiten.
9.5. Der Kunde hat die Pflicht sicherzustellen, dass die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten vorliegen und sämtliche in seinem Verantwortungsbereich geltenden vertraglichen und gesetzlichen Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten erfüllt werden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass nur Daten solcher Objekte verarbeitet werden, die seiner datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit gemäß Ziffer 9.3 unterliegen, und dass für die jeweiligen Verarbeitungszwecke eine geeignete Rechtsgrundlage besteht. Der Kunde stellt sicher, dass betroffene Personen entsprechend der datenschutzrechtlichen Anforderungen informiert werden. Soweit eine Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht, hat der Kunde die erforderliche Einwilligung vor Beginn der Verarbeitung wirksam und nachweisbar einzuholen und sicherzustellen, dass die Einwilligung die Verarbeitung der betreffenden Daten durch die geoCapture GmbH im Rahmen der vereinbarten Leistungen umfasst. Der Kunde hat die geoCapture GmbH unverzüglich zu informieren und die erforderlichen Weisungen zu erteilen, wenn eine Einwilligung widerrufen wird, unwirksam ist oder aus sonstigen Gründen nicht mehr als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung herangezogen werden kann.
9.6. Soweit die Verarbeitung von Objektdaten die Speicherung von Informationen in GPS-Trackern oder sonstiger Hardware des Kunden oder den Zugriff auf Informationen, die in den GPS-Trackern oder sonstiger Hardware des Kunden gespeichert sind, erfordert und nach den Vorschriften des TDDDG nur zulässig ist, wenn der Endnutzer (vgl. § 3 Nr. 13 TKG) auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen eingewilligt hat, obliegt es dem Kunden, sicherzustellen, dass die Einwilligung seitens des Endnutzers vor Beginn der Verarbeitung erteilt wurde. Die Information des Endnutzers und die Einwilligung haben gemäß der DSGVO zu erfolgen (vgl. Artt. 7, 13 DSGVO). Im Übrigen wird auf Ziffer 7.13 verwiesen.
9.7. Der Kunde muss durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass innerhalb seines Verfügungsbereichs ausschließlich befugten Personen Zugang zum geoCapture-Portal sowie darin verarbeiteten personenbezogenen Daten gewährt wird und eine Übermittlung oder Offenlegung an einen Empfänger in einem Drittland außerhalb von EU und EWR unter Einhaltung der in Art. 44 ff. DSGVO festgelegten Bedingungen erfolgt.
9.8. Die geoCapture GmbH stellt in ihrem Verantwortungsbereich sicher, dass sämtliche Daten vor dem unberechtigten Zugriff oder Einblick durch Dritte geschützt werden. Sämtliche Mitarbeiter und Auftragsverarbeiter der geoCapture GmbH sind vertraglich verpflichtet, personenbezogene Daten und sonstige Kundendaten vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Rahmen und zu den vereinbarten Vertragszwecken zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben oder diesen zu offenbaren, sofern sie nicht dazu durch die geoCapture GmbH oder den Kunden angewiesen werden oder sie dazu gesetzlich verpflichtet sind.
9.9. Soweit infolge einer Veräußerung von Objekten oder einem Verlust der Kontrolle oder einem Entzug der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit im Sinne von Ziffer 9.3 die rechtlichen Voraussetzungen für eine Verarbeitung der Daten der betroffenen Objekte durch die geoCapture GmbH im Auftrag des Kunden entfallen, sind verbaute GPS-Tracker in den betreffenden Objekten zu deaktivieren oder zu entfernen, um die Verarbeitung von Daten dieser Objekte unverzüglich zu beenden. Sobald der Kunde Kenntnis davon erlangt, dass eine der Änderungen nach Satz 1 bevorsteht oder bereits eingetreten ist, wird er die geoCapture GmbH rechtzeitig vor deren Eintritt oder, sofern eine vorherige Mitteilung nicht möglich ist, unverzüglich nach Kenntniserlangung informieren und den voraussichtlichen oder tatsächlichen Zeitpunkt der Änderung mitteilen, damit die geoCapture GmbH die Verarbeitung von Daten der betroffenen Objekte zum maßgeblichen Zeitpunkt deaktivieren kann. Alternativ hat der Kunde die betroffenen Objekte im geoCapture-Portal mittels der bereitgestellten Management-Funktionen selbst rechtzeitig oder unverzüglich zu deaktivieren oder die objektspezifischen GPS-Tracker vor Eintritt der Änderung aus den Objekten zu entfernen.
9.10. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten zum Datenschutz im Rahmen der Nutzung der Produkte und Dienstleistungen der geoCapture GmbH durch den Kunden schließen die Parteien die von der geoCapture GmbH vor Beginn der Leistungserbringung bereitgestellte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) rechtsgültig entsprechend der Regelungen des Art. 28 DSGVO ab. Für Kunden, die bereits vor dem 22. Juli 2024 eine separate AVV abgeschlossen haben, bleibt diese bis auf weiteres gültig. Für alle anderen Kunden wird das Addendum zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu diesem Vertrag mit Vertragsschluss vereinbart und als integraler Bestandteil des Vertrags aufgenommen.
9.11. Sofern der Kunde einen Kauf über Waren und Dienstleistungen getätigt hat, ist die geoCapture GmbH berechtigt, dem Kunden Informationen über ähnliche Waren und Dienstleistungen aus ihrem Waren- und Dienstleistungsangebot an die im Rahmen des Vertragsschlusses mitgeteilte E-Mail-Adresse zu übersenden (vgl. § 7 Abs. 3 UWG). Dieser Verwendung seiner E-Mailadresse kann der Kunde jederzeit per E-Mail, Fax oder Brief unter den u. a. Kontaktdaten der geoCapture GmbH widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
9.12. Die geoCapture GmbH prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden die Bonität des Kunden. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Münster Riegel & Riegel KG, Scharnhorststr. 46, D-48151 Münster („Creditreform“) zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten und Auskünfte erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir den Namen, die Kundennummer und die Kontaktdaten an die Creditreform. Rechtsgrundlage für die Übermittlung dieser Daten an die Creditreform und deren Verarbeitung ist Art. 6 Abs. lit. 1 f DSGVO, wonach eine entsprechende Datenverarbeitung aufgrund der berechtigten Interessen der geoCapture GmbH, eines anderen Vertragspartners der Creditreform oder der Allgemeinheit einen Zahlungsausfall zu verhindern, zulässig ist. Fälle, in denen berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. lit. 1 f DSGVO vorliegen, können insbesondere die folgenden sein: Kreditentscheidung, Warenlieferung auf Rechnung, Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse, Forderung, Abschluss eines Versicherungsvertrags, Vollstreckungsauskunft.
Gegen die Übermittlung dieser Daten an die Creditreform steht dem Kunden ein Widerspruchsrecht zu, welches gegenüber der geoCapture GmbH per E-Mail, Fax oder unter den u. a. Kontaktdaten der geoCapture GmbH geltend gemacht werden kann. Bei Ausübung des Widerspruchsrechts kann die geoCapture GmbH das Vertragsverhältnis mit dem Kunden gegebenenfalls jedoch nicht eingehen oder nicht fortsetzen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der o. g. berechtigten Interessen bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten Übermittlung und Verarbeitung der Daten nicht berührt.
Der Kunde kann Auskunft bei der Creditreform über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei der Creditreform sind verfügbar unter https://www.creditreform.de/muenster/datenschutz.
9.13. Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden zur Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertrags über die Bereitstellung und Nutzung der geoCapture-Produkte und -Dienstleistungen ist im Übrigen die geoCapture GmbH. Die geoCapture GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden, soweit dies erforderlich ist, um dem Kunden die Inanspruchnahme der Produkte und Dienstleistungen zu ermöglichen, deren sichere Bereitstellung zu gewährleisten, Support zu leisten oder um deren Nutzung abzurechnen. Die geoCapture GmbH ist berechtigt, technische Nutzungs-, Qualitäts-, Fehler- und Betriebsdaten zu anonymisieren oder in aggregierter Form auszuwerten, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Kunden, Nutzer oder betroffene Personen möglich sind, soweit dies zur Verbesserung, Absicherung, Fehleranalyse, Qualitätssicherung oder Weiterentwicklung der Produkte und Dienstleistungen oder zur Erfüllung sonstiger vertraglicher oder gesetzlicher Anforderungen erforderlich ist. Die Anonymisierung, Aggregation und Auswertung erfolgen nur, soweit dies nach den geltenden vertraglichen und datenschutzrechtlichen Regelungen zulässig ist. Die geoCapture GmbH ist berechtigt, die durch den Kunden bereitgestellten Daten und Dokumente im erforderlichen Umfang und für die erforderliche Dauer zu speichern, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Dokumentations- oder Aufbewahrungspflichten oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Dies kann auch personenbezogene Daten umfassen. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit sie zur Erfüllung eines Vertrags mit der betroffenen Person oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf deren Anfrage erforderlich ist, Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO soweit sie zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, oder Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO soweit sie zur Wahrung berechtigter Interessen der geoCapture GmbH oder eines Dritten erforderlich ist und die Interessen oder Grundrechte der betroffenen Person nicht überwiegen. Personenbezogene Daten werden gelöscht, sobald sie für die jeweiligen Zwecke nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen berechtigten Gründe für ihre weitere Speicherung bestehen. Soweit Daten nur noch zu diesen Zwecken gespeichert werden, wird ihre Verarbeitung entsprechend beschränkt. Weitere Informationen zum Datenschutz bei der geoCapture GmbH sowie zu den Rechten der betroffenen Personen und die Kontaktdaten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten sind online verfügbar unter https://www.geocapture.de/datenschutz.
10. Weitere Pflichten des Kunden
10.1. Der Kunde muss zum Zugriff auf das geoCapture-Portal und die geoCapture-App eine geeignete IT-Ausrüstung bereithalten (vgl. Ziffern 3.1 und 3.2 dieser AGB). Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die geoCapture-App durch Installation allgemein bereitgestellter Updates innerhalb einer angemessenen Frist auf einem für die vertragsgemäße Nutzung geeigneten Stand gehalten wird. Der Kunde ist dafür verantwortlich, angemessene Sicherheitsmaßnahmen für seine IT-Ausrüstung nach dem Stand der Technik zu ergreifen und für die Sicherheit der genutzten Internetverbindung zu sorgen.
10.2. Der Kunde ist für die Instandhaltung seiner Objekte, GPS-Tracker und weiterer erforderlicher Hardware verantwortlich. Die geoCapture GmbH haftet nicht für eine fehlerhafte Erfassung von Objektdaten, die durch Schäden am Objekt, am GPS-Tracker, an der im GPS-Tracker eingebauten SIM-Karte oder durch Fehler oder Schäden an weiterer erforderlicher Hardware des Kunden entstanden sind (z. B. infolge unzureichender Instandhaltung oder eines Unfalls).
10.3. Der Kunde ist spätestens nach Aufforderung durch die geoCapture GmbH verpflichtet, vor der erstmaligen Leistungserbringung alle Informationen und Daten für jedes einzelne Objekt fristgerecht mitzuteilen bzw. über das geoCapture-Portal zu übermitteln, die für die Leistungserbringung erforderlich sind.
10.4. Der Kunde ist verpflichtet, alle einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften sowie die Vereinbarungen gemäß Ziffer 9 dieser AGB stets zu beachten und wird der geoCapture GmbH über die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung durch diese in Bezug auf einzelne Objekte oder Betroffene auf begründete Anfrage mindestens in Textform wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen Auskunft geben.
10.5. Unbeschadet der besonderen Pflichten des Kunden nach Ziffer 9.9 hat er die geoCapture GmbH unverzüglich in Textform, insbesondere per E-Mail an info@geocapture.de, zu informieren, wenn er davon Kenntnis erlangt oder begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass Objektdaten unrechtmäßig verarbeitet werden oder die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Verarbeitung der Daten einzelner Objekte aus anderen Gründen nicht mehr vorliegen. Alternativ zur Mitteilung an die geoCapture GmbH kann der Kunde die betroffenen Objekte über die hierfür bereitgestellten Management-Funktionen des geoCapture-Portals selbst unverzüglich deaktivieren, sofern keine weiteren Maßnahmen der geoCapture GmbH erforderlich sind. Die aufgrund der Mitteilung durch die geoCapture GmbH oder vom Kunden selbst vorgenommene Deaktivierung beendet die Leistungserbringung für das jeweilige Objekt zum datenschutzrechtlich maßgeblichen Zeitpunkt. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bis zum Ablauf der anwendbaren ordentlichen Kündigungsfrist sowie zum Ersatz bereits entstandener Kosten bleibt unberührt.
10.6. Stellt der Kunde den Verlust oder eine missbräuchliche Nutzung eines Objekts fest und droht hierdurch eine unrechtmäßige Nutzung von geoCapture oder eine unrechtmäßige Verarbeitung von Daten des betroffenen Objekts, ist er verpflichtet, dies der geoCapture GmbH unverzüglich zu melden, sofern er das betroffene Objekt nicht selbst unverzüglich deaktiviert und hierdurch die unberechtigte Nutzung oder Datenverarbeitung vollständig unterbunden werden kann. Die geoCapture GmbH ist berechtigt, die hinsichtlich des betroffenen Objekts bereitgestellten Funktionen zu sperren oder zu deaktivieren und weitere geeignete und erforderliche Maßnahmen zur Unterbindung einer unberechtigten Nutzung oder Datenverarbeitung zu ergreifen. Eine gesonderte Meldung nach dieser Ziffer ist nicht erforderlich, soweit der Kunde die geoCapture GmbH bereits nach Ziffer 9.9 oder 10.5 vollständig über den betreffenden Sachverhalt informiert hat.
10.7. Die geoCapture GmbH ist berechtigt, einzelne oder sämtliche Objekte des Kunden zu deaktivieren oder die Leistungserbringung ganz oder teilweise auszusetzen, soweit dies erforderlich ist, wenn berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Kunden bestehen, insbesondere zu einzelnen Objekten oder der Rechtsgrundlage der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige, vertragswidrige, missbräuchliche oder unberechtigte Nutzung vorliegen oder wenn der Kunde seinen Pflichten insbesondere nach den Ziffern 9.9, 10.5 oder 10.6 wiederholt oder schwerwiegend nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Die Maßnahme ist auf die betroffenen Zugänge, Funktionen und Objekte sowie die erforderliche Dauer zu beschränken. Die geoCapture GmbH wird die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und ihn über eine wesentliche Maßnahme und deren Grund informieren, soweit hierdurch der Zweck der Maßnahme nicht gefährdet wird und gesetzliche Gründe einer Information nicht entgegenstehen. Nach Wegfall des Grundes hat die geoCapture GmbH die Leistungserbringung unverzüglich wiederherzustellen. Die Rechte der geoCapture GmbH nach den Ziffern 6.17, 8.8 und 11.2 sowie die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
10.8. Der Kunde hat die ihm überlassene geoCapture-SIM-Karte vor Verlust und missbräuchlicher oder sonst unbefugter Nutzung zu schützen. Stellt der Kunde den Verlust oder eine missbräuchliche oder sonst unbefugte Nutzung der geoCapture-SIM-Karte fest oder erlangt er hiervon Kenntnis, ist er verpflichtet, dies der geoCapture GmbH unverzüglich anzuzeigen. Die geoCapture GmbH wird nach Eingang der Anzeige schnellstmöglich die erforderlichen und ihr technisch möglichen Maßnahmen ergreifen, insbesondere die betroffene SIM-Karte sperren, um eine weitere unbefugte Nutzung zu unterbinden. Wenn und soweit der Kunde oder eine ihm nach den gesetzlichen Vorschriften zurechenbare Person den Verlust oder die missbräuchliche oder sonst unbefugte Nutzung zu vertreten hat, trägt der Kunde die hierdurch bis zum Eingang der Anzeige bei der geoCapture GmbH entstandenen Kommunikationskosten. Nach Eingang der Anzeige entstehende Kommunikationskosten trägt die geoCapture GmbH.
10.9. Die geoCapture GmbH speichert als technischer Dienstleister für den Kunden Inhalte und Daten, die der Kunde oder seine Nutzer bei der Nutzung der Software eingeben, speichern oder zum Abruf bereitstellen. Der Kunde ist für diese Daten und Inhalte verantwortlich; die geoCapture GmbH nimmt insoweit keine inhaltliche oder rechtliche Prüfung vor. Der Kunde verpflichtet sich, keine Daten oder Inhalte einzustellen, die gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. Dies gilt insbesondere für rechtswidrige, diffamierende, beleidigende, bedrohliche oder pornografische Inhalte sowie für Inhalte, durch deren Nutzung Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde darf ausschließlich solche Daten und Inhalte in die Software eingeben, speichern, verarbeiten oder zum Abruf bereitstellen, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind, deren Verarbeitung im Rahmen der jeweiligen Funktion zulässig ist und an denen er die erforderlichen Nutzungsrechte besitzt oder zu deren Nutzung und Verarbeitung er anderweitig berechtigt ist. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse, vertrauliche Informationen, urheberrechtlich geschützte Inhalte sowie Daten oder Unterlagen Dritter. Der Kunde sichert zu, dass die vertragsgemäße Verarbeitung durch die geoCapture GmbH keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde räumt der geoCapture GmbH für die Dauer des Vertrags die nicht ausschließlichen, auf den Vertragszweck beschränkten Rechte ein, die erforderlich sind, um die Daten und Inhalte im Rahmen der vereinbarten Leistungen zu speichern, zu vervielfältigen, zu nutzen, auszuwerten, technisch zu bearbeiten, aufzubereiten, zu übertragen und zum Abruf bereitzuhalten. Die Rechtseinräumung umfasst auch die erforderliche Verarbeitung durch zulässig eingesetzte Unterauftragnehmer nach Maßgabe der geltenden vertraglichen und datenschutzrechtlichen Regelungen.
10.10. Der Kunde stellt durch angemessene organisatorische und technische Maßnahmen sicher, dass unbefugte Dritte keinen Zugang zum geoCapture-Portal oder zur geoCapture-App erhalten. Besteht der Verdacht auf eine unbefugte Nutzung von geoCapture oder von Authentifizierungsmerkmalen oder erlangt der Kunde hiervon Kenntnis, ist er verpflichtet, dies der geoCapture GmbH unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei einer unbefugten Weitergabe, Offenlegung, Verwendung oder sonstigen Kenntniserlangung von Authentifizierungsmerkmalen durch Dritte. Soweit ihm dies technisch möglich und zumutbar ist, hat der Kunde unverzüglich betroffene Authentifizierungsmerkmale zu ändern oder zu deaktivieren, betroffene Zugänge zu sperren oder die weitere unbefugte Nutzung anderweitig selbstständig zu unterbinden. Die geoCapture GmbH wird nach Eingang der Anzeige schnellstmöglich die erforderlichen und ihr technisch möglichen Maßnahmen zur Unterbindung der weiteren unbefugten Nutzung ergreifen. Sie wird insbesondere betroffene Authentifizierungsmerkmale oder Zugänge sperren oder deaktivieren und dem administrativen Ansprechpartner erforderlichenfalls neue Zugangsdaten oder Authentifizierungs-Token bereitstellen oder ihn bei der Wiederherstellung oder Neueinrichtung sonstiger Authentifizierungsmerkmale unterstützen. Soweit der Sicherheitsvorfall auf einer vom Kunden oder einer von ihm zur Nutzung berechtigten Person zu vertretenden Verletzung der Pflichten nach Ziffer 3.7 oder dieser Ziffer beruht, ist die geoCapture GmbH berechtigt, den für Sperrung, Neubereitstellung, Wiederherstellung oder Neueinrichtung erforderlichen und angemessenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Der Kunde trägt unter denselben Voraussetzungen die durch die unbefugte oder missbräuchliche Nutzung zusätzlich verursachten Nutzungs- und Kommunikationskosten bis zum Zeitpunkt des Eingangs der Anzeige bei der geoCapture GmbH.
10.11. Verletzt der Kunde eine Pflicht nach den Ziffern 9.2 Satz 4, 9.3 Satz 2, 9.5, 9.6, 9.7, 9.9 Sätze 2 und 3, 10.4, 10.5, 10.6, 10.8, 10.9 oder 10.10 und hat er die Pflichtverletzung zu vertreten, haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften für die hierdurch verursachten Schäden sowie die erforderlichen und nachgewiesenen Aufwendungen der geoCapture GmbH. Der Kunde stellt die geoCapture GmbH von berechtigten Ansprüchen betroffener Personen oder sonstiger Dritter frei, wenn und soweit diese Ansprüche auf einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der in Satz 1 genannten Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung des Kunden steht eine Pflichtverletzung einer von ihm zur Nutzung berechtigten Person gleich, soweit deren Verhalten dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften zuzurechnen ist. Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Die gesetzlichen Regelungen über ein Mitverschulden bleiben unberührt.
10.12. Der Kunde erklärt, das geoCapture-Portal und die geoCapture-App nur gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages zu nutzen, und insbesondere nicht für Handlungen, die deren Sicherheit oder Integrität gefährden könnten.
10.13. Der Kunde wird etwaige Mängel oder Störungen unverzüglich der geoCapture GmbH melden, um eine schnellstmögliche Behebung zu ermöglichen, und wird sie bei der Behebung von Fehlern oder Störungen zu unterstützen, indem er alle erforderlichen Informationen bereitstellt, soweit ihm dies zumutbar ist.
10.14. Die geoCapture GmbH sichert die Daten des Kunden regelmäßig, mindestens kalendertäglich, an einem geografisch getrennten Standort, um Verlust oder Beschädigung der Daten zu verhindern oder deren Auswirkungen in wirtschaftlich angemessener Weise nach dem Stand der Technik zu begrenzen. Davon unabhängig hat der Kunde seine wesentlichen Daten in angemessenen Abständen gesondert zu sichern, soweit er nach gesetzlichen, satzungsmäßigen, vertraglichen oder sonstigen Anforderungen zu ihrer dauerhaften Vorhaltung verpflichtet ist. Dazu kann er die in geoCapture gespeicherten Daten, soweit technisch möglich, jederzeit exportieren. Der Kunde hat auch Daten gesondert zu sichern, die er der geoCapture GmbH im Zuge der Vertragsabwicklung überlassen hat.
10.15. Der Kunde ist verpflichtet, mindestens einen qualifizierten Ansprechpartner sowie ggf. weitere Stellvertreter zu benennen, die berechtigt sind, die zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Er stellt der geoCapture GmbH deren Kontaktdaten bereit. Der Kunde wird jeden Wechsel des Ansprechpartners oder seiner Stellvertreter sowie Änderungen der Kontaktdaten unverzüglich mitteilen, um eine reibungslose Kommunikation zu gewährleisten.
10.16. Der Kunde ist verpflichtet, die geoCapture GmbH über sämtliche Rechtsverletzungen oder Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung der Software unverzüglich zu informieren.
11. Vertragslaufzeit, Kündigung
11.1. Das Vertragsverhältnis kann, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss in schriftlicher Form (z. B. per eingeschriebenem Brief) erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs. Kündigungen in Textform (z. B. per E-Mail) werden nicht akzeptiert.
11.2. Die Parteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund vorzeitig ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden. Wichtige Gründe, welche die geoCapture GmbH zur fristlosen Kündigung berechtigen, sind insbesondere die Beantragung und Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des Kunden einhergehend mit einer ernsthaften Gefährdung der Gegenleistung, die missbräuchliche Nutzung des geoCapture-Dienstes sowie der Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen trotz Mahnung, oder der wiederholte oder schwerwiegende Verstoß des Kunden gegen seine vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten, z. B. zum Datenschutz.
11.3. Die dem Kunden für die Datenübertragung durch die geoCapture GmbH überlassenen geoCapture-SIM-Karten müssen an die geoCapture GmbH zurückgegeben werden. Erfolgt die Rückgabe nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende, werden die SIM-Karten durch die geoCapture GmbH gesperrt und die damit verbundenen sowie für die Nutzung über das Vertragsende hinaus bis zum Zeitpunkt der Sperrung entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
11.4. Im Falle der vorzeitigen Kündigung werden die noch ausstehenden, vereinbarten Nutzungsentgelte in einer Summe berechnet und sofort fällig gestellt. Diese Regelung gilt nicht, wenn der Kunde den Vertrag aus einem von der geoCapture GmbH zu vertretenden wichtigen Grund kündigt oder ihm aus anderen gesetzlichen oder vertraglichen Gründen ein Recht zur vorzeitigen Vertragsbeendigung zusteht.
12. Sonstiges, Schlussbestimmungen
12.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der geoCapture GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig davon, wo der Kunde die bereitgestellten Daten abruft oder wo sich Objekte, GPS-Tracker oder sonstige Hardware des Kunden, für die Daten abgerufen werden, befinden. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Als Gerichtsstand bzw. Erfüllungsort wird, soweit gesetzlich möglich, Ibbenbüren vereinbart.
12.2. Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen und sonstige Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Geltung der Schrift- oder Textform.
12.3. Die geoCapture GmbH ist berechtigt, die Leistungen im Rahmen der laufenden Produktentwicklung zu ändern, weiterzuentwickeln, zu erweitern, einzuschränken oder technisch anzupassen, soweit hierdurch der vereinbarte Leistungsumfang nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Über wesentliche Änderungen wird die geoCapture GmbH den Kunden nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen informieren. Soweit eine Änderung zu einer wesentlichen nachteiligen Abweichung vom vereinbarten Leistungsumfang führt, richten sich die Rechte des Kunden nach den vertraglichen und gesetzlichen Regelungen.
12.4. Die geoCapture GmbH ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist und der Kunde hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Dies gilt insbesondere, wenn die geoCapture GmbH aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist, diese AGB zu ändern, sie damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt, oder sie zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen. Unabhängig von den vorgenannten Voraussetzungen ist eine einseitige Änderung dieser AGB jederzeit möglich, wenn hierdurch das bisherige Vertragsverhältnis aus der Sicht des Kunden nicht nachteilig verändert wird, wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist, wenn Regelungen für die Nutzung neu eingeführter zusätzlicher Services oder Funktionen ergänzt werden, oder wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist und keine wesentlichen Auswirkungen für den Kunden hat. Über eine Änderung wird die geoCapture GmbH den Kunden unter Mitteilung der geänderten Regelungen, des vorgesehenen Zeitpunkts ihres Inkrafttretens und des wesentlichen Grundes der Änderung in Textform informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung gegenüber der geoCapture GmbH in Textform widerspricht. Die geoCapture GmbH wird den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf sein Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung seines Schweigens hinweisen. Die Zustimmungsfiktion gilt nur für Änderungen, die keine wesentlichen Vertragsinhalte im Sinne dieser Ziffer zum Nachteil des Kunden betreffen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, gelten die bisherigen Bedingungen fort. Die gesetzlichen und vertraglichen Rechte der Parteien zur Änderung, Anpassung oder Beendigung des Vertrags bleiben unberührt. Das beidseitige Kündigungsrecht gemäß Ziffer 11.1 dieser AGB bleibt hiervon unberührt.
12.5. Sollten einzelne der oben genannten Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein, wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen bzw. des abgeschlossenen Vertrages hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
geoCapture GmbH
Rheiner Str. 3
D-48496 Hopsten
Tel. +49 5458 936668-0
Fax +49 5458 936668-28
www.geocapture.de
info@geocapture.de
Addendum zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Stand: 20.07.2026
1. Einleitung, Gegenstand und Dauer des Auftrags
1.1. Dieses Addendum regelt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag des Kunden durch die geoCapture GmbH („Auftragsverarbeiter“). Dieses Addendum ist so konzipiert, dass es den Bestimmungen der geltenden EU Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) gerecht wird. Sofern in diesem Addendum nicht anders definiert, gelten die Definitionen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bzw. der DSGVO. Der Kunde stimmt den Bedingungen dieses Addendums in seiner Rolle gemäß Ziffer 9.3 der AGB zu.
1.2. Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung folgender Verarbeitungstätigkeiten durch den Auftragsverarbeiter, deren Art und Umfang durch ein Angebot, einen Hauptvertrag, Leistungs- oder Funktionsbeschreibungen oder weitere schriftliche Vereinbarungen spezifiziert werden können:
- GPS-Ortung
- Mobile Zeiterfassung
- Projektzeiterfassung zu Belegzwecken sowie zur Fakturierung
- Fahrtenbuch
- Einsatz- und Tourenplanung
- Kleingeräteverwaltung
- Container- und Anhängerortung
- Download von Tachographen-Daten
- Ermittlung und Überwachung von Lenkzeiten sowie Ermittlung von Arbeitszeiten
- Berechnung und Management von Überstunden
- Berechnung von Leistungsentgelten
- Abruf und Verarbeitung von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
- Fahrererkennung und Führerscheinkontrolle
- Zugangskontrolle
- Wegfahrsperre
- Fernabschaltung/Diebstahlschutz
- SMS-Nachrichten
- Angaben zu Reifendruck
- Fuhrparkmanagement
- Einleitung von Sicherungs- und Rettungsmaßnahmen
- Repressive Aufklärung von Straftaten
- Datenimport und Datenanreicherung
- Datenexport
- Abgleich von Datenbeständen
- Aufbereitung von Datenbeständen
- Datenanalysen
- Verwaltung von fahrzeug- und vorgangsbezogenen Dateien/Dokumenten
- Anlage und Verwaltung von Benutzern (Usern)
- Verwaltung von fahrer/-benutzerbezogenen Dateien/Dokumenten
- Bereitstellung von Funktionen zur Anlage von Individualfunktionen und Formularen zur Datenerfassung durch und unter Verantwortlichkeit des Kunden
Zudem können folgende Verarbeitungen mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz bei Nutzung entsprechender Funktionen erfolgen:
- Verarbeitung von Texteingaben, Prompts und Arbeitsaufträgen
- Verarbeitung von Chatverläufen und zugehörigen Kontextinformationen
- Auffinden von Informationen in den Datenbeständen oder Dokumenten des Kunden
- Strukturierung, Erläuterung, Ergänzung, Zusammenfassung, Überarbeitung von Texten, Kundendaten, Berichten, Formularen und sonstigen Dokumentinhalten
- Erkennung und Verarbeitung von Dokumenten und Bildinhalten, einschließlich Extraktion von Daten aus Dokumenten und Bildern
- Prüfung der technischen Lesbarkeit und Verwendbarkeit von Dokumenten und Bildern
- Prüfung sichtbarer Dokumentmerkmale sowie Erkennung auffälliger oder unplausibler Dokumentmerkmale
- Plausibilitätsprüfungen und Prüfung sachlicher Kriterien
- Dublettenerkennung
- Vorprüfung von Anträgen, Formularen und sonstigen Angaben oder Vorgängen auf Vollständigkeit, formale Richtigkeit, Konsistenz und Widerspruchsfreiheit
- Erstellung von Prüfhinweisen, Korrektur- und Ergänzungsvorschlägen
- Kategorisierung und Zuordnung von Anträgen, Aufgaben und Vorgängen
- Vorbereitung systembezogener Aktionen
- Ausführung freigegebener systembezogener Aktionen nach ausdrücklicher Bestätigung
- Speicherung und Zuordnung von KI-generierten oder KI-unterstützten Ergebnissen
- Protokollierung von KI-Eingaben, KI-Ausgaben, Nutzungsvorgängen, menschlichen Prüfungen, Korrekturen und Freigaben von KI-Ergebnissen sowie von vorbereiteten oder ausgeführten Systemaktionen
- Anwendung von Inhaltsfiltern auf Eingaben und Ausgaben
- Erkennung, Maskierung oder Ausblendung personenbezogener Daten
- Verarbeitung von Eingaben, Ausgaben, Protokoll- und Nutzungsdaten zur Fehleranalyse
- Verarbeitung von Supportdaten zur Qualitätssicherung und Verbesserung von Schutzmaßnahmen
1.3. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet dabei personenbezogene Daten für den Kunden im Sinne von Art. 4 Nr. 2 DSGVO auf Grundlage dieses Addendums gemäß Art. 28 DSGVO. Die Verarbeitung erfolgt in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Jedwede teilweise oder vollständige Verlagerung der Verarbeitung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden und darf nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind.
1.4. Die Laufzeit dieses Addendums ist nicht befristet und richtet sich nach dem Hauptvertrag. Solange sich personenbezogene Daten des Kunden im Verfügungsbereich des Auftragsverarbeiters befinden, gelten auch nach einer Kündigung desselben unter Ausschluss einer darüber hinausgehenden Leistungspflicht diejenigen Bestimmungen fort, die zur Wahrung der Anforderungen an eine rechtmäßige Verarbeitung notwendig sind.
1.5. Der Kunde kann das Addendum jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein schwerwiegender Verstoß des Auftragsverarbeiters gegen Datenschutzvorschriften oder die Bestimmungen dieses Addendums vorliegt, der Auftragsverarbeiter eine Weisung des Kunden nicht ausführen kann oder will oder der Auftragsverarbeiter Kontrollrechte des Kunden vertragswidrig verweigert (vgl. Ziffer 11.2 der AGB). Eine Kündigung dieses Addendums kommt der Kündigung des Hauptvertrags gleich.
2. Konkretisierung des Auftragsinhalts
2.1. Inhalt des Auftrages ist die Verarbeitung personenbezogener Daten mittels der Cloud-basierten Software-Plattform geoCapture zur Erbringung der beauftragten Leistungen gemäß Ziffer 1.3 der AGB sowie Durchführung der in Ziffer 1.2 genannten Aufgaben entsprechend den Weisungen des Kunden. Dem Auftragsverarbeiter ist es nicht gestattet, die ihm durch den Kunden bereitgestellten personenbezogenen Daten für eigene, über den Vertragsinhalt hinausgehende Zwecke zu nutzen (Art. 4 Nr. 7 DSGVO).
2.2. Gegenstand der Verarbeitung sind abhängig von den beauftragten Leistungen und dem Umfang des Auftrags folgende Kategorien personenbezogener Daten:
Stammdaten der Mitarbeiter:
- Name
- Personal-Nummer
- Geburtsdatum
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Adressdaten
- Fahrerkarte/Führerschein
- Versichertennummer
- Sonstige Mitarbeiterdaten und Dokumente
Daten zum Arbeitsverhältnis:
- Abteilung
- Kostenstelle
- Standort
- Eintrittsdatum/Austrittsdatum
- Urlaubszeiten
- Vorgaben zur individuellen Berechnung der Arbeitszeit unter Berücksichtigung von Urlaubstagen, Zeitmodell, Überstunden, Minusstunden, etc.
- Angaben zu Abwesenheiten und Krankheit und Abwesenheits- und Krankheitsgründen
- Mindest- und Maximalstunden sowie Standard-Bezahlzeit
- Zeitmodell
- Vorgesetzter
- Stellvertreter
- Tracker
- Kommunikationsinhalte
Fahrzeugdaten:
- GPS-Standortdaten und Fahrtverläufe
- Tourenverlauf
- Lenk- und Standzeiten
- Schichtzeiten
- Telemetriedaten des Fahrzeugs
Metadaten:
- IP-Adressen
- Zeitstempel mit Datum und Uhrzeit
- Änderungsprotokollierung
- Uploads
- Zugriffe
- Technische Kommunikationsdaten
- Vom Dienst generierte Daten
- Sonstige Telemetrie- und Diagnosedaten
- Unterstützungsdaten und Support-Daten
Authentifizierungsdaten:
- Benutzername/Benutzerkennnung
- Kennwort
- PIN-Code
- Audit-Trail
- RFID-Schlüssel (Authentifizierungstoken)
- Mobilfunknummer
Daten zur Geräteidentifikation:
- IMEI-Nummer
- SIM-Kartennummer
- MAC-Adresse
KI-Eingabe- und Interaktionsdaten:
- Freitexteingaben
- Fragen und Arbeitsaufträge
- Prompts und Prompt-Entwürfe
- Regelbeschreibungen
- Chatverläufe
- Kontextinformationen zu Chatverläufen
- Sprach- und Übersetzungsinformationen
Dokument- und Dateiinhalte:
- Bereitgestellte Dokumente und Inhalte
- Lichtbilder aus Führerscheindokumenten
- Auf Fotos erkennbare oder enthaltene personenbezogene oder personenbeziehbare Informationen
Nutzer-, Berechtigungs- und Sitzungsdaten:
- Nutzerkennungen
- Nutzerrollen
- Funktionsbezogene Berechtigungen sowie Freigabe-, Datenzugriffs- und Bearbeitungsrechte
- Sitzungsinformationen
Antragsdaten:
- Antragsart, Antragstext, Antragszeitraum, Antragsgrund und Begründung
- Antragsbezogene Bemerkungen
- Angaben zu antragstellenden, prüfenden und freigebenden Personen
Aufgaben- und Workflowdaten:
- Zuständigkeitsinformationen
- Prüf- und Bearbeitungswege
- Offene und erledigte Aufgaben
- Genehmigungs- und Ablehnungshistorien
- Angaben zu Prüfungen, Korrekturen, Freigaben und Ablehnungen
- Begründungen von Prüf- und Freigabeentscheidungen
Arbeitszeit-, Stempelungs- und Buchungsdaten:
- Ein- und Ausstempelungen und Pausenbuchungen
- Manuelle Korrekturbuchungen
- Buchungshistorien
- Arbeitszeitkonten
- Schicht- und Kalenderinformationen
- Lohn- und Spesenarten
- Kontext- und Standortinformationen
- Projekt-, Auftrags-, Kostenstellen- und Tätigkeitsbezüge einer Buchung
- Einsatzort- und Fahrwegbezüge
Personenbeziehbare Objekt- und Nutzungsdaten:
- Kilometerstände, Betriebsstunden, Nutzungsdauer
- Statusinformationen und technische Messwerte
- Zuordnung zu Nutzern, Mitarbeitern, Kunden, Projekten oder Standorten
Wartungs-, Prüf- und Servicedaten:
- Wartungs- und Servicehistorien
- Prüf- und Servicenachweise
- Angaben zur Übernahme, Änderung oder Verwerfung von Wartungsvorschlägen
Schnittstellen- und Aktionsdaten:
- Anlage-, Bestätigungs- und Freigabedaten zu Systemaktionen
KI-bezogene Protokoll- und Metadaten:
- Genutzte KI-Funktionen, Zeitpunkt, Dauer, Nutzungskontext
- Fehlercodes und Fehlermeldungen
- Protokolle vorbereiteter und ausgeführter Aktionen
- Protokolle der Übernahme, Änderung oder Verwerfung von KI-Ausgaben
- Gemeldete Eingabedaten und beanstandete KI-Ausgaben
- Fehlerbeschreibungen und Angaben zu vermuteten Fehlfunktionen sowie Gründen
2.3. Der Kreis der Betroffenen, deren personenbezogene Daten im Rahmen dieses Auftrags verarbeitet werden, umfasst Personen, die üblicherweise in einem Vertragsverhältnis mit dem Kunden stehen oder standen:
- Angestellte
- Leiharbeiter
- Frühere Mitarbeiter
- Auszubildende
- Praktikanten
- Freie Mitarbeiter
- Mitarbeiter von Dienstleistern oder sonstigen Auftragsverarbeitern
- Kunden
- sonstige Dritte
3. Rechte und Pflichten des Kunden
3.1. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DSGVO ist allein der Kunde verantwortlich.
3.2. Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes oder wesentliche Verfahrensänderungen sind zwischen Kunde und Auftragsverarbeiter abzustimmen und in Textform zu dokumentieren. Der Kunde erteilt alle Aufträge, Teilaufträge und Weisungen in Text- oder Schriftform. Mündliche Weisungen sind durch den Auftragsverarbeiter unverzüglich in Textform zu bestätigen.
3.3. Der Kunde ist berechtigt, sich vor Beginn der Verarbeitung und sodann regelmäßig in angemessener Weise von der Einhaltung der beim Auftragsverarbeiter getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie dessen in diesem Addendum festgelegten Pflichten zu überzeugen. Der Kunde informiert den Auftragsverarbeiter unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt.
3.4. Der Kunde ist verpflichtet, alle Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Auftragsverarbeiters auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln.
4. Weisungsberechtigte des Kunden, Weisungsempfänger des Auftragsverarbeiters
4.1. Die weisungsberechtigte(n) Person(en) des Kunden werden durch diesen bei Vertragsschluss mitgeteilt (vgl. Ziffer 3.4 der AGB).
4.2. Weisungsempfänger des Auftragsverarbeiters ist Friedhelm Brügge, Geschäftsführer. Für Weisungen sind folgende Kommunikationskanäle zu nutzen:
Postalisch: Rheiner Str. 3, D-48496 Hopsten
Telefonisch: +49 5458 936668-0
Telefax: +49 5458 936668-28
Per E-Mail: info@geocapture.de
4.3. Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung der Ansprechpartner sind dem Vertragspartner die Nachfolger bzw. die Vertreter in Textform mitzuteilen.
5. Pflichten des Auftragsverarbeiters
5.1. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Kunden, sofern er nicht zu einer anderen Verarbeitung durch das Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedsstaaten, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, verpflichtet ist (z. B. Ermittlungen von Strafverfolgungs- oder Staatsschutzbehörden); in einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Kunden diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. a DSGVO).
5.2. Der Auftragsverarbeiter verwendet die zur Verarbeitung überlassenen personenbezogenen Daten für keinen anderen Zweck. Kopien oder Duplikate werden ohne das Wissen des Kunden nicht erstellt; davon ausgenommen sind Kopien, die nur zum Zweck der Datensicherung gem. Art. 32 Abs. 1 lit. c DSGVO erstellt werden.
5.3. Bei der Erfüllung der Rechte der betroffenen Personen nach Art. 12 bis 22 DSGVO, bei der Erstellung der Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 30 DSGVO, bei erforderlicher Datenschutz-Folgeabschätzung gem. Art. 35 DSGVO und bei einer notwendigen Konsultation der zuständigen Aufsichtsbehörde nach Art. 36 DSGVO hat der Auftragsverarbeiter im notwendigen Umfang mitzuwirken und den Kunden angemessen zu unterstützen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. e und f DSGVO).
5.4. Der Auftragsverarbeiter wird den Kunden unverzüglich darauf aufmerksam machen, wenn eine vom Kunden erteilte Weisung seiner Meinung nach gegen gesetzliche Vorschriften verstößt (Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DSGVO). Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, die Durchführung dieser Weisung solange auszusetzen, bis dieselbe durch den Kunden nach Überprüfung bestätigt oder geändert wird.
5.5. Der Auftragsverarbeiter hat personenbezogene Daten aus dem Auftragsverhältnis auf Weisung des Kunden zu berichtigen, zu löschen oder deren Verarbeitung einzuschränken, sofern berechtigte Interessen des Auftragsverarbeiters oder der betroffenen Personen dem nicht entgegenstehen.
5.6. Der Auftragsverarbeiter darf Auskunft über personenbezogene Daten gem. Art. 15 DSGVO nur nach ausdrücklicher Weisung durch den Kunden erteilen. Soweit eine betroffene Person mit einem Auskunftsersuchen direkt an den Auftragsverarbeiter herantritt, wird der Auftragsverarbeiter dieses Ersuchen unverzüglich an den Kunden weiterleiten.
5.7. Der Kunde ist nach vorheriger Terminvereinbarung berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften über Datenschutz und Datensicherheit sowie der vertraglichen Vereinbarungen in angemessenem und erforderlichem Umfang selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte im Sinne des Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. h DSGVO zu kontrollieren. Der Auftragsverarbeiter wird alle zum Nachweis der Einhaltung erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen und Überprüfungen – einschließlich Inspektionen – ermöglichen. Der Auftragsverarbeiter wird bei diesen Kontrollen unterstützend mitwirken.
5.8. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der durch ihn verarbeiteten personenbezogenen Daten zu wahren. Er verpflichtet sich außerdem, Geheimnisschutzregeln wie Bankgeheimnis, Sozialgeheimnis und Fernmeldegeheimnis zu beachten, soweit diese relevant sind. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort. Der Auftragsverarbeiter sichert zu, dass er seine Mitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit mit den für sie maßgebenden Bestimmungen des Datenschutzes vertraut macht und mit unbeschränkter Gültigkeit in geeigneter Weise entsprechend der vorgenannten Geheimschutzregeln zur Verschwiegenheit verpflichtet (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. b und Art. 29 DSGVO).
5.9. Der Auftragsverarbeiter überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in seinem Betrieb. Beim Auftragsverarbeiter ist ein Beauftragter für den Datenschutz bestellt, dessen Kontaktdaten auf der Website der geoCapture GmbH unter www.geocapture.de/datenschutz zu finden sind. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Kunden unverzüglich mitzuteilen.
6. Mitteilungspflichten bei Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
6.1. Der Auftragsverarbeiter teilt dem Kunden unverzüglich jegliche Verstöße gegen datenschutzrechtliche oder vertragliche Bestimmungen einschließlich des Verdachts auf Datenschutzverletzungen oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten mit, sobald sie ihm zur Kenntnis gelangen. Dies gilt besonders im Hinblick auf Melde- und Benachrichtigungspflichten nach Art. 33 und Art. 34 DSGVO, bei deren Erfüllung der Auftragsverarbeiter den Kunden angemessen unterstützen wird.
7. Unterauftragsverhältnisse
7.1. Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragsverarbeiter zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt, wie Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung, Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern. Der Auftragsverarbeiter ist jedoch verpflichtet, auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit zu ergreifen.
7.2. Der Auftragsverarbeiter darf weitere Unterauftragnehmer (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden beauftragen. Der Kunde stimmt der Beauftragung der in ANLAGE 1 genannten Unterauftragnehmer unter der Bedingung des Vorliegens einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DSGVO zu. Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig, soweit der Auftragsverarbeiter eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer dem Kunden eine angemessene Zeit vorab in Textform anzeigt und der Kunde nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten gegenüber dem Auftragsverarbeiter in Textform Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DSGVO zugrunde gelegt wird, in der sämtliche vertragliche Regelungen zwischen Auftragsverarbeiter und Kunde auch dem Unterauftragnehmer auferlegt werden. Eine Beauftragung von Unterauftragnehmern in Drittstaaten darf nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO durch die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen sichergestellt sind und im konkreten Einzelfall keine Vereinbarungen zwischen Kunde und Auftragsverarbeiter entgegenstehen. Der Auftragsverarbeiter wird dem Kunden Name, Anschrift, die vorgesehene Tätigkeit des Unterauftragnehmers sowie die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Unterauftrag mitteilen. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Kunden an den Unterauftragnehmer und dessen Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung zulässig.
8. Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO
8.1. Der Auftragsverarbeiter gewährleistet die Sicherheit der Verarbeitung gem. Artt. 28 Abs. 3 lit. c, 32 DSGVO insbesondere in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 DSGVO durch geeignete Maßnahmen, die ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit und der Belastbarkeit der Systeme bieten. Diese technischen und organisatorischen Maßnahmen werden in ANLAGE 2 unter Berücksichtigung der eingesetzten IT-Systeme und Verarbeitungsprozesse beim Auftragsverarbeiter spezifiziert. Bei der Auswahl dieser Maßnahmen wurden der Stand der Technik, die Angemessenheit, die Art, der Umfang und die Zwecke der Verarbeitung sowie Risikoursachen, Wahrscheinlichkeiten und Auswirkungen des Risikoeintritts für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen im Sinne von Art. 32 Abs. 1 DSGVO berücksichtigt. Der Kunde hat diese Maßnahmen sorgfältig zu prüfen. Soweit die getroffenen Maßnahmen seinen Anforderungen nicht genügen, benachrichtigt er den Auftragsverarbeiter unverzüglich.
8.2. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt. Insoweit ist es dem Auftragsverarbeiter gestattet, im Laufe des Auftragsverhältnisses Maßnahmen anzupassen oder alternative Maßnahmen umzusetzen. Diese dürfen das Sicherheitsniveau der zuvor festgelegten Maßnahmen nicht unterschreiten. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren und dem Kunden zur Kenntnis zu bringen.
9. Verpflichtungen des Auftragsverarbeiters nach Vertragsende
9.1. Nach Vertragsende hat der Auftragsverarbeiter nach Ablauf von sechs Monaten sämtliche in seinen Verfügungsbereich gelangte Daten, Unterlagen und erstellte Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, datenschutzgerecht zu löschen oder dem Kunden nach dessen Wahl zurückzugeben (vgl. Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. g DSGVO). Soll eine Rückgabe oder Löschung zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen, ist dies dem Auftragsverarbeiter entsprechend mitzuteilen. Sofern einer vollständigen Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, sind die betroffenen Daten bis zu deren Entfall von einer Löschung ausgenommen. Die Löschung wird dem Kunden auf Anfrage bestätigt. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass seine Unterauftragnehmer die vorgenannten Pflichten in gleicher Weise erfüllen.
10. Haftung
10.1. Es wird auf Art. 82 DSGVO und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von geoCapture verwiesen.
11. Sonstiges
11.1. Für Nebenabreden ist grundsätzlich die Textform erforderlich. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt wurde.
Anlagen zu diesem Addendum:
- ANLAGE 1: Unterauftragsverarbeiter gem. Art. 28 Abs. 2 DSGVO zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
- ANLAGE 2: Technische und organisatorische Maßnahmen der geoCapture GmbH gem. Art. 32 Abs. 1 DSGVO zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
ANLAGE 1: Unterauftragsverarbeiter gem. Art. 28 Abs. 2 DSGVO zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
| Unterauftragsverarbeiter | Drittlandbezug | Zweck der Leistungserbringung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| STRATO AG Otto-Ostrowski-Straße 7 10249 Berlin Deutschland | - | Bereitstellung von Backup- und Rückfallsystemen | Auftragsverarbeitungsvereinbarung gem. Art. 28 Abs. 3 DSGVO |
| CRONON GmbH Otto-Ostrowski-Straße 7 10249 Berlin Deutschland | - | Bereitstellung und Betrieb dedizierter Server für die Anwendung und Datenhaltung der Kundensysteme | Auftragsverarbeitungsvereinbarung gem. Art. 28 Abs. 3 DSGVO |
| Hetzner Online GmbH Industriestr. 25 91710 Gunzenhausen Deutschland | - | Bereitstellung von geografisch getrennten Systemen zur redundanten Datensicherung von Backups | Auftragsverarbeitungsvereinbarung gem. Art. 28 Abs. 3 DSGVO |
| Google Ireland Limited Gordon House, Barrow Street Dublin 4 Irland | (Vereinigte Staaten von Amerika)* | Kartendarstellung von Ortungspunkten; Geokodierungsservices (Adresssuche); Reverse-Geokodierung (Adresseingabe und Kodierung in Geokoordinate); Routenführung bzw. Routenberechnung als Fall-Back | Auftragsverarbeitungsvereinbarung gem. Art. 28 Abs. 3 DSGVO; EU-Standarddatenschutzklauseln: Modul 3 (Processor-to-Processor); EU-US Data Privacy Framework |
| Microsoft Ireland Operations, Ltd. One Microsoft Place South County Business Park Leopardstown Dublin 18, D18 P521 Ireland | (Vereinigte Staaten von Amerika)* | Nutzung von Microsoft 365 für Kundenkommunikation und Support (Outlook, Teams) | Microsoft Products and Services Data Protection Addendum: Auftragsverarbeitungsvereinbarung gem. Art. 28 Abs. 3 DSGVO sowie Verweis auf EU-Standardvertragsklauseln für weitere Verarbeitungen |
| MessageBird B.V. Postbus 14674 1001 LD Amsterdam Niederlande | - | Versand von System-Benachrichtigungen auf Weisung des Kunden per SMS, WhatsApp oder E-Mail | Auftragsverarbeitungsvereinbarung gem. Art. 28 Abs. 3 DSGVO, referenziert durch die AGB („General Terms and Conditions“), die wiederum durch den Hauptvertrag referenziert werden |
| emvion IT Solutions GmbH & Co. KG Südfelde 13 48480 Spelle Deutschland | - | Betreuendes Systemhaus mit regelmäßigen Help-Desk und Wartungsfenstern | Auftragsverarbeitungsvereinbarung gem. Art. 28 Abs. 3 DSGVO |
| FromDual GmbH Rebenweg 6 CH - 8610 Uster Schweiz | Schweiz | Administration und Performance-Optimierung von Datenbanken | Auftragsverarbeitungsvereinbarung gem. Art. 28 Abs. 3 DSGVO (i.V.m. Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission) |
| Heiko Bick Aktenvernichtung GmbH & Co. KG Hakenbusch 7 49078 Osnabrück Deutschland | - | Papier- und Datenträgervernichtung nach DIN 66399 | Auftragsverarbeitungsvereinbarung gem. Art. 28 Abs. 3 DSGVO |
| Vitalij Rerich Kettelerstr. 13 48496 Hopsten Deutschland | - | Softwareentwicklung, unterstützende Dienstleistungen im Support und zur Administration von Systemen | Auftragsverarbeitungsvereinbarung gem. Art. 28 Abs. 3 DSGVO |
| TKRZ Stadtwerke GmbH Moorbrückenstraße 30 48283 Emsdetten Deutschland | - | Bereitstellung und Betrieb dedizierter Server für die Anwendung und Datenhaltung der Kundensysteme | Auftragsverarbeitungsvereinbarung gem. Art. 28 Abs. 3 DSGVO |
| OpenAI Ireland Ltd 1st Floor, The Liffey Trust Centre 117-126 Sheriff Street Upper Dublin 1, D01 YC43 Ireland | (Vereinigte Staaten von Amerika)* | Integration eines Large Language Models (LLM) zur Erweiterung des Funktionsumfangs der geoCapture-Anwendung durch die Nutzung von Künstlicher Intelligenz und Bereitstellung dieser Funktionen für die Nutzung durch die Kunden von geoCapture. | OpenAI Data Processing Addendum (entspr. Auftragsverarbeitungsvereinbarung gem. Art. 28 Abs. 3 DSGVO); zudem für Drittlandübermittlungen Zertifizierung unter EU-US Data Privacy Framework und als ergänzender bzw. alternativer Mechanismus EU-Standarddatenschutzklauseln (Processor-to-Processor) |
* Sitzland des globalen Mutterunternehmens; Datenverarbeitung vertragsgemäß innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums
ANLAGE 2: Technische und organisatorische Maßnahmen der geoCapture GmbH gem. Art. 32 Abs. 1 DSGVO zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
1. Zutrittskontrolle zu den Arbeitsbereichen
Die folgenden Maßnahmen der Zutrittskontrolle verhindern, dass Unbefugte sich IT-Systemen, Datenverarbeitungsanlagen sowie vertraulichen Akten und Datenträgern physisch nähern können:
Organisation der Zutrittskontrolle:
- Festgelegte Sicherheitsbereiche
- Zutrittsberechtigungskonzept
- Individuelle Zutrittsberechtigungsvergabe
- Regelmäßige Überprüfung und Revision von Zutrittsberechtigungen
- Dokumentation von Zutrittsberechtigungen
- Zutrittsdokumentation
- Zugriff auf Generalschlüssel nur für autorisierte Mitarbeiter
- Rollenabhängige Zutrittsregelungen für die Mitarbeiter (Administratoren, Hilfskräfte, Reinigungspersonal, etc.)
- Definierter Prozess zu Zutrittsberechtigungsvergabe und -entzug
- Empfang
- Besucher befinden sich stetig in Begleitung eines Mitarbeiters
Allgemeine Gebäudesicherheit:
- Manuelles Schließsystem
- Sicherheitsschlösser
- Automatisches Zuziehen und Verschließen von Türen
- Möglichkeit der Schließung aller Gebäudeeingänge, wie Fenster und Türen
- Separate Brandabschnitte
- Absicherung der Gebäudeschächte
Technische Sicherheitsmaßnahmen:
- Schutz und Beschränkung der Zutrittswege
- Zutrittskontrollsystem
- Zusätzliche Zugangsbeschränkung der Serverräume
- Transponder-, Code- oder schlüsselkartenbasierte Schließanlage
- Bewegungsmelder
- Einbruchmeldeanlage
- Video-Überwachung
- Klingelanlage mit Kamera
2. Zugangskontrolle zu Datenverarbeitungssystemen
Die folgenden Maßnahmen verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können oder Unbefugte Zugang zu Daten erhalten:
Hardware-Sicherheitsmaßnahmen:
- Änderung der Standardkennwörter aller System- und Infrastrukturkomponenten
- Protokollierung von benutzerrelevanten Aktivitäten (Anmeldung, Abmeldung, Zugangsverweigerungen, etc.) an zentralen Verzeichnisdiensten
- Nicht benötigte physikalische Schnittstellen (USB, DVD, etc.) sind deaktiviert
- Verknüpfung von einzelnen Funktionen oder Anwendungen mit dedizierter Hardware (Tracking-Datenimport)
Netzwerk-Sicherheitsmaßnahmen:
- Demilitarisierte Zonen
- Schutz der Infrastruktur durch Hardware-Firewalls
- Schutz der Infrastruktur durch Intrusion Detection-Systeme
- Segmentierung des Netzwerkes
- Portregeln/Sperrung von nicht erforderlichen Ports
- Externer Zugang nur über sichere Verbindungen (VPN, RDP oder vergleichbar)
- W-LAN Verschlüsselung
Softwarebasierte Sicherheitsmaßnahmen:
- Software-Firewall
- Antivirus-Software auf allen Systemen
- Sonstige Verschlüsselungsmechanismen (Archive/Backups)
- Automatische Sitzungsbeendigung bei Inaktivität
- Automatische Bildschirm- und Computer-Sperre bei Inaktivität
- Regelmäßige Software-Updates
- Verschlüsselte Speicherung von Passwörtern
Benutzerzugangsbeschränkungen:
- Berechtigungskonzept
- Benutzerauthentifizierung für Systemzugang- und/oder Anwendungszugriff erforderlich
- Multi-Faktor-Authentifizierung für den Benutzerzugang
- Einschränkung der zeitlichen Gültigkeit der Benutzerkonten
- Automatische Deaktivierung von Benutzern nach mehreren fehlgeschlagenen Logins
- Zwangs- oder Pflicht-Änderung der Benutzerkennwörter nach der erstmaligen Systemanmeldung
- Ablauf von Benutzerpasswörtern
- Erforderliche Mindestkomplexität für Kennwörter
- Passwort-Historie zur Verhinderung der Mehrfachnutzung desselben Passwortes
- Angemessene Gestaltung der Benutzeraccount-Wiederherstellung im Falle eines verlorenen oder vergessenen Authentifizierungsdatensatzes
- Verschlüsselte Speicherung von User-Passwörtern
- User-Login-Verlauf
Organisatorische Sicherheitsmaßnahmen:
- Vertraulichkeitserinnerungen
- Regelmäßige Überprüfung der Systemzugangsberechtigungen
- Deaktivierung von nicht benötigten Accounts
- Geregelte Vergabeverfahren für Systemzugriffsberechtigungen
- Wartung und Aktualisierung der Sicherheitssysteme nach aktuellem Stand der Technik und der Kenntnis über (neue) Schadsoftware
- Verschlossene Aktenschränke oder Archive
3. Zugriffskontrolle auf bestimmte Bereiche der Datenverarbeitungssysteme
Folgende Maßnahmen gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems berechtigten Personen ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können:
Organisatorische Sicherheitsmaßnahmen:
- Rollenbasiertes Berechtigungskonzept mit minimal notwendigen Zugriffsrechten (Lesen / Schreiben / Ändern / Kopieren / Löschen)
- Multi-Faktor-Authentifizierung für den Daten- oder Anwendungszugriff
- Beschränkung der Administrationsrechte auf das erforderliche Maß
- Minimierung der Personen mit Administrationsberechtigung
- Dokumentation der Vergabe von Zugriffsrechten
- Clean Desk Policy
- Geregeltes Löschen bzw. Vernichten und Entsorgen von Datenträgern wie Festplatten, CDs, DVDs, USB-Sticks
- Vernichtung von physikalischen Medien nach DIN 66399 oder vergleichbaren Standards
Technische Sicherheitsmaßnahmen:
- Netzwerkzugangskontrolle
- Prüfung von eingehenden E-Mails auf Schadsoftware
- Kontrollierter Zugang zu E-Mails und Internet
- Trennung von Anwendungs- und Administrationszugängen
- Verschlüsselung von Datenübertragungsvorgängen
- Verbot/Unterbindung von nicht autorisierten Software-Installationen
- Regelmäßige Sicherheits-Updates
- Nutzung eines Aktenvernichters mit ausreichender Sicherheitsstufe (vgl. DIN 66399)
- Überwachung und Protokollierung allgemeiner Benutzeraktivität (Datenzugriff, Datenexport, Datenlöschung)
4. Weitergabekontrolle
Die folgenden Maßnahmen gewährleisten, dass bei der Übermittlung oder beim Transport von personenbezogenen Daten unberechtigte Zugriffe, insbesondere zum Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen dieser Daten, vermieden werden:
Technische Sicherheitsmaßnahmen:
- Verschlüsselung von Daten während der Übertragung (end-to-end-Verschlüsselung)
- Dokumentation bzw. Protokollierung von externen Support-Prozessen
- Beschränkung des Kopierens von Daten
Organisatorische Maßnahmen:
- Datentransfer und -weitergabe in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Auftraggebers
- Verbot der Nutzung von privaten Datenträgern
- Vollständige Löschung aller Datenkopien und Datensicherungen nach Abschluss des Auftrags
- Übersicht regelmäßiger Abruf- und Übermittlungsvorgänge
5. Eingabekontrolle
Die folgenden Maßnahmen dienen dazu, festzustellen, wer personenbezogene Daten in Systemen eingegeben, geändert oder entfernt hat, um die Überprüfbarkeit von Änderungen zu gewährleisten:
Technische Maßnahmen:
- Rollenabhängige Eingabebeschränkungen und Schutz gegen nicht autorisierte Veränderungen
- Änderungsprotokollierung auf Datensatz- und Nutzerebene (Lesen/Schreiben/Ändern/Kopieren/Löschen)
- Applikationsbasierte Überprüfung der Eingabeberechtigung
- Protokollierung der relevanten Prozesse (Speicherung, Verarbeitung, Modifizierung, Abrufen, Übertragung, Löschung, etc.)
- Protokollierung von administrativen Änderungen
Organisatorische Maßnahmen:
- Regelmäßige Analyse der Protokolldateien
- Regelmäßige Überprüfung der Datenbestände auf Konsistenz und Richtigkeit
- Definition von Rollen für unterschiedliche Aufgaben
- Aufteilung der Zuständigkeiten
6. Auftragskontrolle
Folgende Maßnahmen stellen sicher, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, ausschließlich entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden:
Organisatorische Maßnahmen:
- Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich entsprechend den Weisungen des Auftraggebers
- Definition von Rollen für unterschiedliche Aufgaben
- Aufteilung der Zuständigkeiten
- Regelmäßige Besprechungen mit den Datenschutzbeauftragten in Bezug auf Betriebsprozesse, welche die Verarbeitung von personenbezogenen Daten betreffen
- Sorgfältige Auswahl von Auftragnehmern
- Auftragsverarbeitungsverträge mit Auftragnehmern
- Auftragsverarbeitungsverträge der Auftragnehmer mit Unterauftragnehmern
- Verpflichtung der Auftragnehmer und Unterauftragnehmer auf das Datengeheimnis
- Datenvernichtung nach Vertragsende
- Stichprobenartige Kontrolle der Mitarbeiterrechner
- Stichprobenartige Kontrolle der Datenverarbeitung auf Konsistenz mit den Vorgaben des Auftraggebers
- Überprüfung/Auditierung von Auftragnehmern
- Vorherige Prüfung der vom Auftragnehmer getroffenen Sicherheitsmaßnahmen und deren Dokumentation
- Vereinbarung wirksamer Kontrollrechte gegenüber dem Auftragnehmer
- Regelungen zum Einsatz weiterer Subunternehmer
Technische Maßnahmen:
- Automatisierte Kontrollmechanismen oder technische Beschränkungen, mit denen die Datenverarbeitung entsprechend den Weisungen des Auftraggebers sichergestellt wird
7. Verfügbarkeitskontrolle
Folgende Maßnahmen wirken gegen einen zufälligen Verlust oder eine zufällige Zerstörung von elektronischen Daten, Akten und Datenträgern:
Technische Maßnahmen:
- Unterbrechungsfreie Stromversorgung
- Feuerlöschanlage/Feuerlöscher
- Kühlsystem im Rechenzentrum/Serverraum
- Geografisch getrennte Rechenzentren
- Redundante Infrastruktur mit Backup-Systemen
- Redundante Datenspeicherung
- Desaster-Recovery-Mechanismen für die Datenwiederherstellung, Schutz gegen versehentliche Zerstörung und Verlust
- Backup-Rechenzentrum
- Tägliche inkrementelle Datensicherung
- Wöchentliche vollständige Datensicherung
- Wöchentliche Backups auf separat gespeicherten physischen Medien oder auf physikalisch getrennten Systemen
- Schutzsteckdosen im Serverraum
- RAID-System/Festplattenspiegelung
- Monitoring der Server-Auslastung
Organisatorische Maßnahmen:
- Regeln für die Aufbewahrung von Schlüsseln zur Entschlüsselung von Daten oder zur Verifizierung digitaler Signaturen
- Unterscheidung zwischen Archivierung und Backup
- Verschriftlichtes Backup-Konzept
- Vertretungsregelungen
- Regelmäßige Funktions- und Notfalltests werden durchgeführt
- Externe Audits und Sicherheitstests
- Periodische interne Überprüfung der Datensicherungsmaßnahmen
- Test der Datenwiederherstellung
- Klar definierte Verwaltungsaufgaben für Auftraggeber und Auftragnehmer
- Räumlich getrennte Archivierung
- Zentrale Datenhaltung
- Automatische Systemüberwachung und Benachrichtigung der Administratoren bei Irregularitäten
- Source Code Audits
- Kontinuierliche Synchronisation der Systemzeit unterschiedlicher Systeme
- Keine sanitären Anschlüsse im oder oberhalb des Serverraumes
8. Trennungskontrolle
Folgende Maßnahmen gewährleisten, dass personenbezogene Daten derart von anderen Daten und Systemen getrennt vorgehalten werden, sodass eine ungeplante Verwendung dieser Daten zu anderen Zwecken ausgeschlossen ist.
Technische Maßnahmen:
- Physikalische Datentrennung: Getrennte Computersysteme oder Medien
- Mandantenfähigkeit von Anwendungen
- Separate Instanzen für Entwicklungs- und Produktivsysteme (Sandboxes)
Organisatorische Maßnahmen:
- Logische Datentrennung mittels separater Datenbanken
- Strukturierte Dateiablage
- Spezifische Genehmigungsregelung für die Datenbank und den Anwendungszugriff
- Datenfelder in Anwendungen sind mit zweckbestimmenden Attributen versehen worden
9. Verschleierung von Daten und Entfernung von Bezügen
Folgende Maßnahmen gewährleisten, dass eine Zuordnung der Daten zu einer spezifischen betroffenen Person ohne Kenntnis oder Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr möglich ist:
- Verschlüsselung von einzelnen Dateien
10. Datenschutz-Management
Folgende Maßnahmen gewährleisten, dass die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen sowie die Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen regelmäßig überprüft, bewertet und evaluiert werden:
Regulatorische Anforderungen
- Benennung eines Datenschutzbeauftragten
- Schriftliche Verpflichtung aller Mitarbeiter auf das Datengeheimnis
- Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter zu Datenschutz und Datensicherheit
- Regelmäßige Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung
- Nachweise über Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Konzept zur regelmäßigen Datenlöschung
- Prozess zur Wahrnehmung von Betroffenenrechten (insbesondere Informations- und Auskunftspflichten)
- Dokumentierter Prozess zur Erkennung und Meldung von Datenschutzverstößen und Datensicherheitsvorfällen
Organisatorische Maßnahmen
- Regelmäßige Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten
- Datensicherheitsrichtlinie
- Privatnutzungsverbot
- Anlassbezogene Schulungen oder Informationen bei Verwendung neuer Software bzw. Information über geänderte Richtlinien
- Background-Checks von Bewerbern und Arbeitnehmern
- Disziplinarmaßnahmen im Falle einer Datenschutzverletzung
- Zumindest dreistufige Klassifizierung von Daten (öffentlich, intern, vertraulich)
- Datenschutz- oder sonstige Compliance-Audits
- Datensicherheitsaudits (intern/extern)
- Penetration Tests
- Schwachstellenanalysen
- Source Code Audits/Code Reviews
- Vertragsmanagement
- Dokumentation und Prüfung über Hard- und Softwareänderungen (Evaluation vor und nach der Änderung)
- Unterschiedliche Zuständigkeiten für Anfrage, Genehmigung und Implementierung von Hard- und Softwareänderungen
- Mobile Device Management
- Schriftliche Dokumentation der Endgeräteverwaltung
- Schriftlich festgelegter Prozess für Datenlöschung auf Systemkomponenten, die zum Hersteller zurückgesendet werden (Defekt, Leasing-Rückgabe, etc.)
KI-spezifische technische und organisatorische Maßnahmen
1. Aktivierung und Konfiguration von KI-Funktionen
- KI-Funktionen können mandantenbezogen oder funktionsbezogen aktiviert/deaktiviert werden
- Zulässige Datenquellen werden vorab festgelegt
- Zulässige Datenfelder werden auf das für den jeweiligen Zweck erforderliche Maß beschränkt
- Konfigurationsänderungen können nur durch berechtigte Personen vorgenommen werden
- Konfigurationsänderungen werden dokumentiert
2. Rollen- und Rechtekonzept
- Zugriff auf KI-Funktionen erfolgt auf Grundlage des globalen Berechtigungskonzepts: Berechtigungen einer KI-Funktion überschreiten nicht die Berechtigungen der nutzenden Person
- Berechtigungsprüfungen erfolgen bei jedem Zugriff auf Kundendaten sowie bei jedem Aufruf einer Schnittstelle oder systembezogenen Aktion
- Trennung von Lese- und Schreibzugriffen
- Trennung von Nutzungs- und Konfigurationsrechten von KI-Funktionen
- Trennung von Rechten zur Erstellung und Freigabe von KI-Regeln
- Beschränkung der Zugriffe auf besonders schutzbedürftige Daten auf gesondert berechtigte Nutzergruppen
3. Mandantentrennung und Datenabgrenzung
- KI-Funktionen dürfen nur auf Daten des jeweiligen Mandanten zugreifen
- Kundenindividuelle Dokumente, Wissensbestände, Suchindizes, Vektordatenbanken und vergleichbare Datenbestände werden getrennt von Daten anderer Kunden verwaltet
- Eindeutige Zuordnung zwischengespeicherter KI-Ergebnisse zu Mandanten und Nutzungsvorgang
4. Datenminimierung und Zweckbindung
- Übermittlung nur von erforderlichen Daten an externe KI-Systeme
- Der Datenzugriff wird auf vorab definierte Datenarten und Datenfelder beschränkt
- Nicht erforderliche personenbezogene Daten werden vor der Übermittlung entfernt, maskiert oder pseudonymisiert
- Besondere Kategorien personenbezogener Daten werden nur von KI-Funktionen verarbeitet, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist
- Freitexteingaben werden auf nicht erforderliche personenbezogene Daten geprüft, soweit dies technisch möglich und für die jeweilige Funktion vorgesehen ist
- Die Verwendung von Kundendaten zum Training allgemeiner KI-Modelle wird vertraglich und technisch ausgeschlossen
5. Schutz von Eingaben und Prompts
- Schutzmaßnahmen gegen Missbrauch, direkte und indirekte Prompt Injection, Jailbreak- und Umgehungsversuche werden eingesetzt
- Systemanweisungen werden von Nutzereingaben und Dokumentinhalten technisch getrennt verarbeitet
- Nicht freigegebene Systembefehle, Funktionsaufrufe und Datenzugriffe werden unterbunden
- Die Übergabe vertraulicher Systemanweisungen oder interner Sicherheitsinformationen an Nutzer wird technisch begrenzt
- Eingaben mit unzulässigen Bewertungs-, Überwachungs- oder Profilingzwecken werden soweit technisch erkennbar blockiert oder zur Prüfung gekennzeichnet
6. Validierung KI-gestützter Regeln
- KI-generierte Regeln werden vor ihrer Speicherung gegen eine vorgegebene Regelstruktur validiert, dürfen nur freigegebene Datenfelder und Operatoren verwenden und nur freigegebene Folgefunktionen auslösen
- Unzulässige oder technisch nicht vorgesehene Regelzwecke werden blockiert
- Regeln zur Bewertung der Leistung, des Verhaltens, der Zuverlässigkeit oder der Produktivität von Beschäftigten werden technisch unterbunden, soweit dies erkennbar ist
- Neu erstellte Regeln werden vor ihrer Aktivierung geprüft und getestet
- Die Produktivsetzung einer Regel erfordert eine dokumentierte Freigabe durch eine berechtigte Person
- Änderungen produktiver Regeln werden versioniert und frühere Regelversionen bleiben für Prüf- und Nachweiszwecke nachvollziehbar
- Fehlerhafte Regeln können deaktiviert oder auf eine zuvor freigegebene Version zurückgesetzt werden
7. Inhalts- und Ausgabefilter
- KI-Ausgaben werden auf technisch erkennbare unzulässige Inhalte sowie auf das Vorhandensein nicht erforderlicher personenbezogener Daten geprüft, soweit dies technisch möglich ist
- Unzulässige oder sicherheitskritische KI-Ausgaben werden blockiert
- KI-Ausgaben mit erkennbaren Widersprüchen oder unzureichender Datengrundlage werden mit einem entsprechenden Hinweis versehen
- KI-Ausgaben werden auf das für die jeweilige Funktion vorgesehene Format beschränkt und vor ihrer Weiterverarbeitung auf Format und Vollständigkeit geprüft
- KI-Ausgaben werden als Vorschläge oder Entwürfe kenntlich gemacht, soweit dies nicht bereits aus dem Nutzungskontext eindeutig hervorgeht
8. Menschliche Prüfung und Freigabe
- KI-Ergebnisse können vor ihrer Übernahme angezeigt, geprüft und korrigiert werden
- KI-Ergebnisse können nur durch berechtigte Nutzer übernommen werden
- Negative, auffällige oder technisch unsichere Ergebnisse werden einer manuellen Prüfung zugeführt
- Für nicht eindeutig bewertbare Ergebnisse wird ein Eskalations- oder Ausnahmeprozess bereitgestellt
- Eine technische Fehlermeldung führt nicht zu einer nachteiligen automatischen Entscheidung über eine natürliche Person
- Die menschliche Bewertung wird von dem vorausgehenden KI-Ergebnis getrennt dokumentiert
- Korrekturen und Übersteuerungen von KI-Ergebnissen bleiben nachvollziehbar
9. Schutz bei systembezogenen Aktionen
- Schreibende oder auslösende Aktionen erfolgen nur über ausdrücklich freigegebene Schnittstellen
- Vor der Ausführung einer Aktion werden betroffene Datensätze, vorgesehene Änderungen und maßgebliche Aktionsparameter angezeigt
- Die Ausführung einer schreibenden oder auslösenden Aktion setzt eine ausdrückliche Bestätigung durch eine berechtigte Person voraus
- Ausgeführte Aktionen werden protokolliert
- Fehlerhaft ausgeführte Aktionen können korrigiert oder rückgängig gemacht werden, soweit dies technisch möglich ist
10. Protokollierung und Nachvollziehbarkeit
- Zeitpunkt, nutzende oder freigebende Person, verwendete Datenquellen, Eingaben und Ausgaben werden protokolliert, soweit dies für Nachweis-, Fehleranalyse- oder Sicherheitszwecke erforderlich und zulässig ist
- Fehlermeldungen, technische Auffälligkeiten und menschliche Prüfungen werden protokolliert
- Systembezogene Aktionen werden einschließlich ihrer Parameter protokolliert
- Änderungen an Prompts, Regeln und KI-Konfigurationen werden protokolliert
- Der Zugriff auf Protokolle wird auf berechtigte Personen beschränkt
- Für KI-bezogene Protokolldaten werden angemessene Speicher- und Löschfristen festgelegt
11. Verarbeitung von Bildern und Dokumenten
- Bild- und Dokumentdateien werden vor der KI-Verarbeitung auf Schadsoftware geprüft
- Aus Dokumenten extrahierte Daten werden dem Ausgangsdokument nachvollziehbar zugeordnet
- Unlesbare oder widersprüchliche Dokumentinformationen werden als prüfbedürftig gekennzeichnet
- Eine fehlgeschlagene Dokumentenerkennung wird nicht als negatives Sachprüfungsergebnis behandelt
- Originaldateien und extrahierte Daten werden entsprechend den festgelegten Speicher- und Löschfristen behandelt
- Temporäre Dateien werden nach Abschluss der Verarbeitung gelöscht
12. Einbindung externer KI-Anbieter
- Externe KI-Anbieter werden nur nach datenschutz- und sicherheitsbezogener Prüfung und nach Abschluss der erforderlichen datenschutzrechtlichen Vereinbarungen eingebunden, soweit sie mit den vereinbarten Verarbeitungszwecken vereinbar sind
- Die an externe KI-Anbieter übermittelten Daten werden auf das erforderliche Maß begrenzt
- Die Nutzung von Kundendaten zum Training allgemeiner KI-Modelle wird ausgeschlossen
- Drittlandübermittlungen erfolgen nur unter Einhaltung der hierfür geltenden vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen
- Zugangsdaten und API-Schlüssel externer KI-Dienste werden geschützt gespeichert, regelmäßig und anlassbezogen erneuert und vor unberechtigtem Zugriff geschützt
13. Verschlüsselung und Geheimnisschutz
- Datenübertragungen werden nach dem Stand der Technik verschlüsselt
- Zugangsdaten und Authentifizierungsinformationen werden nicht als Bestandteil von KI-Prompts verarbeitet
- Systeminformationen werden nicht übermittelt, soweit dies nicht technisch erforderlich und ausdrücklich vorgesehen ist
- Secrets und Systemzugangsdaten werden in hierfür vorgesehenen, geschützten Systemen verwaltet
14. Speicherbegrenzung und Löschung
- Temporäre KI-Verarbeitungsdaten werden nach Abschluss des Verarbeitungsvorgangs gelöscht
- Chatverläufe werden nur entsprechend der jeweiligen Konfiguration und Zweckbestimmung gespeichert
- Eine Verarbeitung von Kundendaten beim KI-Anbieter wird auf den technisch erforderlichen Zeitraum begrenzt
- Bei der Löschung eines Benutzerkontos werden zugehörige KI-bezogene Daten nach Maßgabe der festgelegten Löschregeln gelöscht oder anonymisiert
- Löschvorgänge erstrecken sich auf produktive Datenbestände und nach Maßgabe des Datensicherungskonzepts zeitversetzt auf Sicherungskopien
15. Überwachung und Erkennung von Fehlfunktionen
- KI-Systemkomponenten werden auf Verfügbarkeit, technische Fehler und Sicherheitsvorfälle überwacht
- Ungewöhnlich umfangreiche oder wiederholte Datenabrufe werden erkannt und begrenzt
- Erkannte Fehlfunktionen oder Sicherheitsvorfälle können zur vorübergehenden Deaktivierung der betroffenen KI-Funktion führen
- Fehlerhafte oder problematische KI-Ausgaben können gemeldet und einem Prüfprozess zugeführt werden
16. Test-, Freigabe- und Änderungsmanagement
- Neue sowie wesentliche Änderungen bestehender KI-Funktionen werden vor ihrer Produktivsetzung technisch und organisatorisch geprüft
- Die Produktivsetzung setzt eine dokumentierte Freigabe voraus
- Wesentliche Änderungen werden versioniert und nachvollziehbar dokumentiert
17. Verhinderung ausgeschlossener Nutzungen
- KI-Funktionen werden nicht für die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen, die Bewertung der Leistung oder des Verhaltens, der Zuverlässigkeit oder Produktivität von Beschäftigten konfiguriert
- Automatisierte Entscheidungen oder sonstige nachteilige Maßnahmen aufgrund eines KI-Ergebnisses über Beschäftigung, Kündigung, Vergütung oder Einsatz werden technisch unterbunden
- Besondere Kategorien personenbezogener Daten werden nicht zur Ableitung persönlicher Eigenschaften oder Verhaltensprognosen verwendet
- Nicht freigegebene Verknüpfungen unterschiedlicher Datenbestände werden unterbunden
- Erkannte Versuche einer ausgeschlossenen Nutzung werden blockiert, protokolliert oder einer Prüfung zugeführt
18. Organisatorische Zuständigkeiten und KI-Kompetenz
- Für die Entwicklung, Freigabe, den Betrieb und die Überwachung von KI-Funktionen werden Zuständigkeiten festgelegt
- Beschäftigte mit administrativem oder technischem Zugriff auf KI-Funktionen werden hinsichtlich dem sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten in KI-Systemen, typische Fehler- und Manipulationsrisiken sowie der Behandlung von Sicherheits- und Datenschutzvorfällen geschult
- Interne Vorgaben zur zulässigen Nutzung von KI-Funktionen werden dokumentiert und bei wesentlichen technischen oder rechtlichen Änderungen aktualisiert
- Verstöße und Fehlfunktionen können über festgelegte interne Meldewege gemeldet werden
Addendum zum Einsatz von künstlicher Intelligenz in geoCapture („KI-Addendum“)
Stand: 20.07.2026
Präambel
Die Parteien stimmen darin überein, dass künstliche Intelligenz verantwortungsvoll, transparent, zweckgebunden und unter angemessener menschlicher Kontrolle eingesetzt werden soll. Die von der geoCapture GmbH bereitgestellten KI-Funktionen dienen der Unterstützung der Nutzer bei den in den Vertragsunterlagen beschriebenen Arbeits- und Geschäftsprozessen. Die geoCapture GmbH stellt dem Kunden hierzu Informationen über die vorgesehene Funktionsweise, Zweckbestimmung, Nutzungsvoraussetzungen, Grenzen und wesentlichen Risiken der jeweiligen KI-Funktion zur Verfügung.
Art, Umfang und Zweckbestimmung der einzelnen KI-Funktionen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, der einschlägigen KI-Funktionsbeschreibung, der vereinbarten Konfiguration und den weiteren anwendbaren Vertragsdokumenten. Der Kunde darf die KI-Funktionen vertragsgemäß ausschließlich innerhalb dieser dokumentierten Zweckbestimmung und der für ihn freigegebenen Nutzungsmöglichkeiten einsetzen. Ein vom Kunden selbst gewählter Einsatzzweck erweitert oder verändert die von der geoCapture GmbH festgelegte Zweckbestimmung nicht.
Der Kunde ist für die Einbindung und Verwendung der KI-Funktionen in seinem Unternehmen, seinen Prozessen und gegenüber seinen Nutzern verantwortlich. Er prüft vor der Aktivierung und während der Nutzung, ob sein konkreter Einsatz innerhalb der dokumentierten Zweckbestimmung liegt und mit den für ihn geltenden gesetzlichen, regulatorischen, vertraglichen und internen Anforderungen vereinbar ist. Die von der geoCapture GmbH bereitgestellten Informationen unterstützen den Kunden bei dieser Prüfung, ersetzen jedoch keine im Einzelfall erforderliche fachliche, rechtliche, regulatorische oder organisatorische Bewertung.
Die KI-Funktionen sind nicht für verbotene KI-Praktiken im Sinne von Art. 5 KI-VO oder für Hochrisiko-Zwecke im Sinne von Art. 6 Abs. 1 oder 2 KI-VO bestimmt. Eine solche Nutzung ist nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs und nicht gestattet. Der Kunde darf insbesondere weder eine abweichende Zweckbestimmung festlegen noch die KI-Funktionen so konfigurieren, verbinden, verändern, integrieren oder einsetzen, dass sie entgegen ihrer dokumentierten Zweckbestimmung zu einem Hochrisiko-KI-System oder zu einem Bestandteil eines solchen Systems werden können.
Erlangt der Kunde Kenntnis von einer verbotenen, zweckwidrigen oder möglicherweise hochriskanten Nutzung oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine solche Nutzung vor, informiert er die geoCapture GmbH unverzüglich und ergreift die ihm möglichen und zumutbaren Maßnahmen, um die betreffende Nutzung zu unterbinden. Die geoCapture GmbH ist berechtigt, nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen angemessene Schutz-, Einschränkungs-, Sperr- oder Deaktivierungsmaßnahmen zu ergreifen.
Führt eine vom Kunden entgegen den vertraglichen Nutzungsbeschränkungen vorgenommene Änderung, Integration oder abweichende Zweckbestimmung nach zwingendem Recht, insbesondere nach Art. 25 KI-VO, zu zusätzlichen gesetzlichen Pflichten oder zu einer veränderten regulatorischen Rolle des Kunden, hat der Kunde die hieraus in seinem Verantwortungsbereich entstehenden Pflichten eigenverantwortlich zu erfüllen. Dies begründet weder eine Gestattung der betreffenden Handlung noch eine Erweiterung der vereinbarten Zweckbestimmung.
Die gesetzlichen und vertraglichen Pflichten der geoCapture GmbH hinsichtlich der von ihr festgelegten Zweckbestimmung, der ausdrücklich vereinbarten Leistungsmerkmale und der von ihr zu vertretenden Pflichtverletzungen bleiben ebenso unberührt wie zwingende gesetzliche Haftungs- und Verantwortlichkeitsregelungen. Die Einzelheiten der Rechte, Pflichten, Nutzungsbeschränkungen und Verantwortlichkeiten ergeben sich aus den nachfolgenden Bestimmungen dieses KI-Addendums und den weiteren Vertragsdokumenten. Bei Abweichungen oder Widersprüchen gilt die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegte Rangfolge der Vertragsdokumente.
1. Einordnung
1.1. Die europäische Verordnung über künstliche Intelligenz („KI-VO“; Verordnung (EU) 2024/1689) gibt den Rechtsrahmen für die Entwicklung, Bereitstellung und Nutzung künstlicher Intelligenz („KI“) in der Europäischen Union vor. Sie verfolgt einen risikobasierten Ansatz und unterscheidet zwischen KI-Systemen mit unannehmbarem Risiko, Hochrisiko-KI-Systemen, KI-Systemen mit besonderen Transparenzpflichten sowie KI-Systemen mit geringem oder minimalem Risiko.
1.2. geoCapture stellt Funktionen bereit, die künstliche Intelligenz einsetzen, um Nutzerinnen und Nutzer bei digitalen Arbeits-, Dokumentations- und Verwaltungsprozessen funktionsbezogen innerhalb der Software zu unterstützen (im Folgenden: KI-Funktionen, vgl. Ziffer 2.20 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; im Folgenden: „AGB“). Die KI-Funktionen in geoCapture dienen insbesondere der Unterstützung, Strukturierung, Formulierung und Ergänzung von Inhalten und Auswertungen sowie der Planung, Vorbereitung und Unterstützung von Handlungen, Aktionen und Prozessschritten.
2. Zweck dieses Dokuments
2.1. Dieses Dokument beschreibt die Grundlagen und Prinzipien des Einsatz künstlicher Intelligenz in geoCapture, die vorgesehene Zweckbestimmung, die übergeordnete Risikoeinordnung, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen sowie die Verantwortlichkeiten bei der Nutzung von Funktionen bzw. funktionaler Bestandteile basierend auf künstlicher Intelligenz. KI-Funktionen können insbesondere Inhalte oder Auswertungen erzeugen sowie Handlungen, Aktionen und Prozessschritte innerhalb von geoCapture planen, vorbereiten oder unterstützen. Die Beschreibung und Bewertung der einzelnen KI-Funktionen erfolgt in den separaten KI-Funktionsbeschreibungen (vgl. Ziffer 5).
2.2. Dieses Dokument dient der transparenten Information über den Einsatz von KI-Funktionen und gibt einen Überblick darüber,
- zu welchen Zwecken KI in geoCapture eingesetzt wird,
- welche Grundsätze für die Nutzung von KI-Funktionen gelten,
- welche Grenzen die KI-Funktionen haben,
- welche Verantwortlichkeiten bei geoCapture und welche beim Kunden liegen,
- welche Arten von Schutzmaßnahmen vorgesehen und
- welche Nutzungen ausgeschlossen sind.
3. Verhältnis zu Verträgen und sonstigen Vereinbarungen
3.1. Dieses Addendum ist ein Vertragsdokument und dient zugleich der Erfüllung der Transparenz- und Informationspflichten im Zusammenhang mit dem Einsatz von künstlicher Intelligenz in geoCapture (vgl. Art. 50 KI-VO). Es gilt ausschließlich für diejenigen KI-Funktionen, für die es nach Maßgabe der Ziffer 1.1 der AGB in den Vertrag einbezogen wird. Die weiteren vertraglichen Regelungen, insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen, Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung und sonstige Vertragsdokumente, bleiben unberührt.
3.2. Datenschutzrechtliche Fragen, insbesondere zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Unterauftragsverarbeitern, Drittlandübermittlungen, Speicherfristen und Betroffenenrechten, werden separat in den jeweils einschlägigen Datenschutzinformationen, dem Addendum zur Verarbeitung personenbezogener Daten (im Folgenden: „Datenschutz-Addendum“) und ergänzenden Unterlagen behandelt.
3.3. Die Einbeziehung dieses KI-Addendums und der jeweils einschlägigen KI-Funktionsbeschreibungen richtet sich nach Ziffer 1.1 der AGB. Für die Rangfolge der Vertragsdokumente gilt Ziffer 1.6 der AGB.
4. geoCapture und KI-basierte Funktionen
4.1. geoCapture ist eine SaaS-Software zur Unterstützung mobiler und operativer Arbeitsprozesse und stellt Funktionen zur digitalen Erfassung, Verarbeitung und Dokumentation von Arbeits-, Projekt-, Einsatz-, Standort-, Fahrzeug-, Maschinen-, Werkzeug-, Formular- und Berichtsdaten bereit (vgl. Ziffer 2 der AGB). KI-Funktionen in geoCapture ergänzen diese Softwarefunktionen. KI-Funktionen unterstützen die berechtigten Nutzer dabei, vorhandene Informationen zu strukturieren, neue Inhalte auszuarbeiten, Texte zu formulieren oder zu ergänzen sowie Entwürfe für Berichte, Formulare, Protokolle und vergleichbare Arbeitsergebnisse zu erstellen. Zudem können KI-Funktionen bei der Auswertung von Daten sowie bei der Planung, Vorbereitung und Unterstützung von Handlungen, Aktionen und Prozessschritten innerhalb von geoCapture eingesetzt werden. Welche KI-Funktionen dem Kunden zur Verfügung stehen und von diesem Addendum erfasst werden, richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Leistungsumfang, einer auf Veranlassung des Kunden erfolgenden Freischaltung, Aktivierung oder Nutzung der betreffenden Funktion sowie der jeweiligen KI-Funktionsbeschreibung.
4.2. Die KI-Funktionen in geoCapture sind als Assistenzfunktionen konzipiert. Sie treffen keine eigenständigen Entscheidungen und sind nicht dazu bestimmt, natürliche Personen zu bewerten oder Entscheidungen mit rechtlicher oder vergleichbar erheblicher Wirkung über natürliche Personen zu treffen.
4.3. Soweit eine KI-Funktion die produktive Übernahme, Speicherung oder Änderung von Inhalten oder die Ausführung einer Aktion ermöglicht, setzt dies eine aktive Bestätigung durch einen hierzu berechtigten Nutzer voraus. Die Einzelheiten der Prüfung, Berechtigung und Bestätigung ergeben sich aus der jeweiligen KI-Funktionsbeschreibung.
5. KI-Funktionsbeschreibungen
5.1. Die KI-Funktionen von geoCapture können je nach Modul, Kundenkonfiguration und Entwicklungsstand unterschiedlich ausgestaltet sein. Daher werden die einzelnen KI-Funktionen in den gesonderten KI-Funktionsbeschreibungen beschrieben. Die jeweilige KI-Funktionsbeschreibung gilt ausschließlich für die darin bezeichnete Funktion und enthält für jede KI-Funktion insbesondere Angaben zu:
- Zweckbestimmung,
- Funktionsweise,
- Nutzerkreis,
- Betroffene Personen,
- Eingabedaten,
- Ausgabedaten,
- Automatisierungsgrad,
- menschlicher Prüfung und Freigabe,
- Speicherung von Ergebnissen,
- Transparenz- und Kennzeichnungshinweisen,
- Grenzen und Fehlerrisiken,
- ausgeschlossenen Nutzungen sowie
- Risikoeinordnung.
5.2. Die KI-Funktionsbeschreibungen werden bei Einführung, Änderung oder Erweiterung KI-basierter Funktionen bereitgestellt bzw. aktualisiert. Sie gelten ausschließlich für die darin bezeichnete KI-Funktion und nur, soweit diese Funktion nach Maßgabe von Ziffer 1.1 der AGB Bestandteil des Vertrags wird. Die Bereitstellung oder Aktualisierung einer KI-Funktionsbeschreibung allein führt nicht dazu, dass eine darin beschriebene KI-Funktion Vertragsbestandteil wird. Die vertragliche Einbeziehung neuer oder wesentlich geänderter KI-Funktionen richtet sich nach den AGB und den sonstigen vertraglichen Vereinbarungen.
6. Risikoeinordnung und ausgeschlossene Nutzungsarten
6.1. Die von diesem Addendum erfassten KI-Funktionen sind nach ihrer jeweils festgelegten und in der einschlägigen KI-Funktionsbeschreibung dokumentierten Zweckbestimmung nicht für einen Einsatz als Hochrisiko-KI-System im Sinne von Art. 6 Abs. 1 oder 2 KI-VO bestimmt. Die Risikoeinordnung einzelner Funktionen wird in den KI-Funktionsbeschreibungen dokumentiert. Maßgeblich ist stets die vorgesehene Zweckbestimmung der jeweiligen Funktion.
6.2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die KI-Funktionen von geoCapture ausschließlich entsprechend der beschriebenen Zweckbestimmung einzusetzen. Eine Nutzung für verbotene KI-Praktiken im Sinne von Art. 5 KI-VO oder für Hochrisiko-Zwecke im Sinne von Art. 6 Abs. 1 oder 2 KI-VO ist nicht vorgesehen und nicht gestattet (vgl. Ziffer 6.9 der AGB). Der Kunde darf insbesondere weder die Zweckbestimmung der KI-Funktionen abweichend verändern noch die KI-Funktionen in einer Weise konfigurieren, verbinden, verändern oder einsetzen, durch die sie entgegen der dokumentierten Zweckbestimmung genutzt und insbesondere zu einem Hochrisiko-KI-System oder zu einem Bestandteil eines solchen Systems werden können. Ausgeschlossen ist insbesondere eine Nutzung der KI-Funktionen
- zur automatisierten Bewertung natürlicher Personen oder zur Erstellung von Bewertungen, die als alleinige oder maßgebliche Grundlage für Entscheidungen mit rechtlicher oder vergleichbar erheblicher Wirkung über natürliche Personen dienen,
- zur Leistungs-, Verhaltens-, Zuverlässigkeits- oder Produktivitätsbewertung von Beschäftigten,
- zur automatisierten Personalauswahl oder Personalbewertung,
- zur automatisierten Entscheidung über Beschäftigung, Einsatz, Kündigung, Vergütung oder vergleichbare arbeitsbezogene Maßnahmen,
- zur automatisierten Entscheidung mit rechtlicher oder vergleichbar erheblicher Wirkung über natürliche Personen,
- zur sonstigen Entscheidung oder zur Verwendung als alleinige oder maßgebliche Grundlage einer Entscheidung mit rechtlich verbindlicher Wirkung,
- sowie für sonstige Hochrisiko-Anwendungsfälle im Sinne von Art. 6 Abs. 2 sowie Anhang III der KI-VO.
7. Eingesetzte KI-Technologien
7.1. Für einzelne von diesem Addendum erfasste KI-Funktionen kann die geoCapture GmbH generative KI-Technologien externer Anbieter einsetzen. Diese Technologien können insbesondere dazu eingesetzt werden, Texte zu erstellen, zu ergänzen, zu strukturieren, zusammenzufassen oder innerhalb einer Chatfunktion Antworten oder Vorschläge zu generieren.
7.2. geoCapture legt sich nicht dauerhaft auf ein bestimmtes einzelnes KI-Modell fest. Abhängig von Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit, Sicherheit, technischer Eignung und rechtlichen Anforderungen können unterschiedliche geeignete Modelle oder Anbieter eingebunden werden. Welche Technologien und Anbieter für die jeweilige KI-Funktion eingesetzt werden, richtet sich nach ihrer technischen Ausgestaltung und den einschlägigen Vertrags- und Datenschutzunterlagen.
7.3. Die jeweils eingesetzten Anbieter und datenschutzrechtlich relevanten Informationen werden in den dafür vorgesehenen Datenschutzunterlagen, insbesondere in Informationen zur Auftragsverarbeitung und zu Unterauftragsverarbeitern, beschrieben. Über Änderungen der eingesetzten Anbieter wird der Kunde vorab informiert, soweit dies nach dem Datenschutz-Addendum, den Regelungen über Unterauftragsverarbeiter, der jeweiligen KI-Funktionsbeschreibung oder den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist. Der Ort der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie etwaige Drittlandübermittlungen richten sich nach dem Datenschutz-Addendum, der jeweils aktuellen Unterauftragsverarbeiterliste und den ergänzenden Datenschutzunterlagen.
7.4. Eingaben, hochgeladene Dateien, kundenspezifische Datenquellen und KI-Ausgaben werden nicht zum Training, Fine-Tuning oder zur allgemeinen Verbesserung von KI-Modellen Dritter verwendet.
8. Grundlegende Funktionsweise der KI in geoCapture
8.1 KI-basierte Funktionen in geoCapture können funktionsabhängig insbesondere folgende Tätigkeiten unterstützen:
- Strukturierung vorhandener Informationen,
- Ergänzung unvollständiger Inhalte,
- Formulierung von Textvorschlägen,
- Erstellung oder Ergänzung von Berichten, Formularen und Protokollen,
- dialogbasierte Unterstützung über eine Chatfunktion,
- Aufbereitung vorhandener Informationen für eine bessere Lesbarkeit oder Weiterverarbeitung,
- Analyse von Daten und Informationen,
- Vorbereitung der Übernahme, Speicherung oder Änderung von Inhalten und Daten,
- Planung und Vorbereitung von Arbeitsschritten oder Aktionen,
- Erstellung von Vorschlägen für Änderungen, Zuordnungen oder weitere Verarbeitungsschritte,
- Vorbereitung oder Unterstützung der Ausführung von Aktionen innerhalb von geoCapture.
8.2 Die bloße Erzeugung oder Anzeige eines Vorschlags führt grundsätzlich noch nicht zu dessen produktiver Übernahme oder Ausführung. Soweit eine KI-Funktion eine produktive Änderung, Speicherung oder Ausführung ermöglicht, sind die nach Ziffer 6.7 der AGB erforderlichen und in der jeweiligen KI-Funktionsbeschreibung konkretisierten Prüfungs-, Berechtigungs- und Bestätigungsschritte einzuhalten.
8.3 Eine von diesem Addendum erfasste KI-Funktion kann im Rahmen ihrer jeweiligen Zweckbestimmung und Konfiguration auf Daten des Kunden zugreifen, die in geoCapture verarbeitet oder durch berechtigte Nutzer bereitgestellt werden. Der konkrete Funktionsumfang, Art und Umfang des Datenzugriffs sowie die jeweils zugelassenen Eingabe- und Datenkategorien ergeben sich aus der einschlägigen KI-Funktionsbeschreibung, der vereinbarten Konfiguration und den einschlägigen Datenschutzunterlagen. Durch die Konfiguration der jeweiligen KI-Funktion wird entsprechend ihrer Zweckbestimmung begrenzt, welche Datenkategorien verarbeitet werden.
8.4 Die KI-Funktionen werden so konzipiert und konfiguriert, dass sie grundsätzlich nur auf diejenigen Daten und Inhalte zugreifen, die für die jeweilige Funktion und den berechtigten Nutzer freigegeben sind. Die bestehenden Rollen-, Rechte- und Mandantentrennungskonzepte werden bei der Bereitstellung und Konfiguration der KI-Funktionen berücksichtigt. Soweit KI-Ausgaben oder sonstige Verarbeitungsergebnisse gespeichert werden, erfolgt dies im Rahmen der jeweiligen Funktion, Konfiguration und Berechtigungen.
9. Menschliche Prüfung und Verantwortung
9.1 Die KI-Funktionen von geoCapture sind als Assistenzfunktionen konzipiert. Sie sind nicht darauf ausgelegt, eigenständig Entscheidungen zu treffen und ersetzen keine fachliche Prüfung durch den Kunden oder dessen berechtigte Nutzer. KI-Ausgaben sind daher als Vorschläge, Entwürfe oder assistive Arbeitsergebnisse zu verstehen und dürfen erst nach angemessener Prüfung und Freigabe verwendet, veröffentlicht, weitergegeben oder weiterverarbeitet werden. Berechtigte Nutzer können KI-Ausgaben übernehmen, anpassen oder verwerfen. Eine aktive Freigabe oder Bestätigung ist erforderlich, soweit eine KI-Ausgabe produktiv übernommen, gespeichert oder geändert oder eine Aktion ausgeführt werden soll. Dies gilt auch für vorgeschlagene Änderungen, Zuordnungen, Prozessschritte und zur Ausführung vorbereitete Aktionen. Eine vorgeschlagene oder vorbereitete Aktion darf nur nach angemessener Prüfung und aktiver Bestätigung durch einen hierzu berechtigten Nutzer ausgeführt werden.
9.2 Der Kunde bleibt für die Verwendung der KI-Ausgaben verantwortlich. Die Verantwortung des Kunden für die Prüfung und Verwendung von KI-Ausgaben gilt unbeschadet der jeweils anwendbaren vertraglichen Gewährleistungs- und Haftungsregelungen. Er muss insbesondere sicherstellen, dass KI-generierte oder KI-unterstützte Inhalte vor ihrer produktiven Nutzung angemessen geprüft werden, wenn sie
- gegenüber Auftraggebern, Kunden, Beschäftigten, Behörden oder sonstigen Dritten verwendet werden,
- Bestandteil vertraglicher, abrechnungsrelevanter oder dokumentationspflichtiger Vorgänge werden,
- rechtliche, wirtschaftliche oder organisatorische Folgen haben können,
- personenbezogene Daten oder sensible betriebliche Informationen enthalten,
- Datenbestände, Berechtigungen, Zuordnungen oder sonstige Inhalte in geoCapture ändern können, oder
- die Ausführung tatsächlicher oder systemseitiger Aktionen vorbereiten oder auslösen können.
9.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, diese Inhalte vor einer weiteren Verwendung auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit und Zulässigkeit zu prüfen. KI-generierte Inhalte können unzutreffend, unvollständig, missverständlich, veraltet, kontextabhängig verzerrt oder für den konkreten Einzelfall ungeeignet sein, weshalb vor ihrer produktiven oder entscheidungsrelevanten Verwendung eine nach Art und Bedeutung des Vorgangs angemessene menschliche Prüfung erforderlich ist.
10. Kennzeichnung KI-Funktionen und KI-generierten Inhalten
10.1. Soweit Nutzer unmittelbar mit einem KI-System interagieren oder eine Information, Kennzeichnung oder technische Markierung nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist, stellt die geoCapture GmbH die hierfür vorgesehenen Hinweise oder Kennzeichnungen bereit. Soweit eine aktive Bestätigung erforderlich ist, wird der Nutzer im Rahmen der jeweiligen technischen Ausgestaltung darauf hingewiesen, dass eine produktive Übernahme, Speicherung, Änderung oder Ausführung erst durch seine Bestätigung erfolgt. Abhängig von der jeweiligen KI-Funktion können zusätzliche Hinweise, Metadaten, interne Kennzeichnungen oder vergleichbare technische Maßnahmen vorgesehen werden. Die konkrete Umsetzung ergibt sich aus der jeweiligen KI-Funktionsbeschreibung.
11. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
11.1. geoCapture setzt abhängig von Zweckbestimmung, technischer Ausgestaltung, Konfiguration und Risikoeinordnung der jeweiligen KI-Funktion technische und organisatorische Maßnahmen ein, um eine sichere, kontrollierte und zweckgebundene Nutzung KI-basierter Funktionen zu unterstützen. Je nach Zweck und technischer Ausgestaltung der jeweiligen KI-Funktion können hierzu insbesondere gehören:
- Rollen- und Rechtemodell,
- Mandantentrennung,
- Protokollierung und Logging,
- Freigabe-Workflows für KI-Ergebnisse,
- Deaktivierbarkeit von KI-Funktionen,
- Inhaltsfilter,
- Prompt-Schutzmaßnahmen,
- Berechtigungs- und Bestätigungsschritte für produktive Änderungen und Aktionen sowie Trennung zwischen Vorschlag und Ausführung,
- Datenschutzfilter und Erkennung und gegebenenfalls Redaktion personenbezogener Informationen,
- kontrollierte Einbindung externer KI-Anbieter,
- Berücksichtigung von Hosting-Anbieter und Hosting-Region.
11.2. Datenschutzrechtlich relevante technische und organisatorische Maßnahmen werden, soweit einschlägig, ergänzend in Anlage 2 zum Datenschutz-Addendum dokumentiert. Welche Maßnahmen für eine konkrete KI-Funktion eingesetzt werden, ergibt sich ergänzend aus der jeweiligen KI-Funktionsbeschreibung. Durch diese Maßnahmen werden Risiken durch unbefugte Zugriffe, zweckwidrige Nutzungen, fehlerhafte Verwendungen sowie Risiken beim Umgang mit KI-generierten Inhalten reduziert.
11.3. Art, Umfang, Zweck und Speicherdauer der Protokollierung richten sich nach Ziffer 6.12 der AGB, der jeweiligen KI-Funktionsbeschreibung sowie den einschlägigen Datenschutzunterlagen.
12. KI-Kompetenz und verantwortliche Nutzung
12.1. Der verantwortliche Einsatz von KI erfordert, dass Personen, die KI-Funktionen konfigurieren, verwenden oder deren Ergebnisse prüfen, über ein angemessenes Verständnis der Funktionsweise, Grenzen und Risiken KI-basierter Systeme verfügen. geoCapture stellt seinen Kunden Informationen zur sachgerechten Nutzung KI-basierter Funktionen bereit.
12.2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Administratoren, Beschäftigten und sonstigen Nutzerinnen und Nutzer KI-Ausgaben richtig einordnen und angemessen prüfen können.
12.3. Insbesondere soll der Kunde sicherstellen, dass Nutzerinnen und Nutzer verstehen, dass KI-Ausgaben fehlerhaft oder unvollständig sein können und keine Grundlage für verbindliche Entscheidungen darstellen, sondern vor ihrer Verwendung geprüft werden müssen. Zudem muss der Kunde festlegen, welche Daten in KI-Funktionen eingegeben werden dürfen und in welchen Prozessen KI-Funktionen nicht eingesetzt werden dürfen.
13. Pflichten des Kunden
13.1. Soweit der Kunde eine von diesem Addendum erfasste KI-Funktion aktiviert oder nutzt, ist er für deren konkrete Verwendung in seinem Unternehmen, seinen Prozessen und gegenüber seinen Nutzern verantwortlich. Der Kunde hat im Hinblick auf die jeweils genutzte KI-Funktion sicherzustellen, dass
- KI-Funktionen nur im Rahmen der beschriebenen Zweckbestimmung eingesetzt werden,
- keine ausgeschlossenen Nutzungen erfolgen,
- KI-Ausgaben vor ihrer Verwendung angemessen geprüft werden,
- Nutzerinnen und Nutzer über den Einsatz KI-basierter Funktionen informiert werden, soweit dies erforderlich ist,
- eigene gesetzliche Informations-, Transparenz- und Kennzeichnungspflichten im Hinblick auf KI-generierte Inhalte eingehalten werden,
- keine unzulässigen oder nicht erforderlichen oder nach Ziffer 6.9 AGB ausgeschlossenen Daten, insbesondere Gesundheitsdaten, in KI-Funktionen eingegeben oder durch diese verarbeitet werden,
- die Nutzung der KI-Funktionen mit den eigenen internen Richtlinien, Compliance-Anforderungen und gesetzlichen Pflichten vereinbar ist,
- Personen, die KI-Funktionen nutzen oder deren Ergebnisse prüfen, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen,
- diese Personen vor der Nutzung über Zweck, Funktionsweise, typische Grenzen, Fehlerrisiken, zulässige Datenverwendungen, erforderliche menschliche Prüfungen und ausgeschlossene Nutzungen von KI-Funktionen angemessen unterrichtet werden,
- die erforderlichen Schulungs-, Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen durchgeführt und bei wesentlichen Änderungen der KI-Funktionen, ihres Einsatzbereichs oder der maßgeblichen Schutzvorgaben aktualisiert werden,
- die weiteren funktionsspezifischen Hinweise aus den KI-Funktionsbeschreibungen beachtet werden,
- die geoCapture GmbH unverzüglich informiert wird, sobald der Kunde Kenntnis davon erlangt, dass eine KI-Funktion entgegen ihrer Zweckbestimmung genutzt wird, insbesondere für nach Art. 5 KI-VO verbotene KI-Praktiken oder für Zwecke, die eine Einstufung als Hochrisiko-KI-System nach Art. 6 KI-VO begründen können, und der Kunde eine solche Nutzung durch geeignete Maßnahmen unterbindet, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist.
13.2. Der Kunde ist ferner dafür verantwortlich, die Eignung von KI-Ausgaben und vorgeschlagenen oder vorbereiteten Aktionen für den konkreten Einsatzzweck zu beurteilen. KI-Ausgaben dürfen nicht ungeprüft übernommen werden, sofern sie nicht nach fachlichen, rechtlichen, organisatorischen und sonstigen relevanten Gesichtspunkten angemessen beurteilt wurden.
14. Änderungen und Aktualisierung
14.1. KI-Technologien, regulatorische Anforderungen und Nutzungsszenarien können sich weiterentwickeln. geoCapture überprüft daher die Informationen zum Einsatz künstlicher Intelligenz regelmäßig und aktualisiert dieses Dokument sowie die KI-Funktionsbeschreibungen bei Bedarf. Eine Aktualisierung kann erforderlich sein, wenn
- neue KI-Funktionen eingeführt werden,
- bestehende KI-Funktionen wesentlich geändert werden,
- neue KI-Anbieter oder Modelltypen eingebunden werden,
- sich regulatorische Anforderungen ändern,
- sich die Zweckbestimmung einer Funktion ändert oder
- neue Erkenntnisse zu Risiken, Schutzmaßnahmen oder Transparenzanforderungen vorliegen.
14.2. Die Aktualisierung dieses Addendums oder einer KI-Funktionsbeschreibung führt für sich allein weder zur Einbeziehung einer neuen KI-Funktion in den Vertrag noch zur Erweiterung des vereinbarten Leistungsumfangs. Neue KI-Funktionen werden nur nach Maßgabe von Ziffer 1.1 der AGB Vertragsbestandteil. Wesentliche Änderungen, die den vertraglichen Leistungsumfang oder wesentliche Pflichten des Kunden betreffen, werden dem Kunden in angemessener Weise mitgeteilt und erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der einschlägigen Änderungs- und Einbeziehungsregelungen der AGB.
15. Support, Feedback und Fehlerbehebung
15.1. Fehlerhafte, unvollständige, missverständliche oder sonst problematische KI-Ausgaben sollen geoCapture gemeldet werden. Technische Störungen, schwerwiegende oder sicherheitsrelevante Fehlfunktionen sowie erkennbar systematisch auftretende Fehler sind nach Maßgabe von Ziffer 10.13 der AGB zu melden. Dies dient der Analyse, Fehlerbehebung, Qualitätssicherung und fortlaufenden Verbesserung der KI-Funktionen sowie der zugehörigen Schutzmaßnahmen. Insbesondere sollen solche KI-Ausgaben gemeldet werden, die
- offensichtlich unzutreffende oder unvollständige Inhalte enthalten,
- fachlich, technisch oder rechtlich zweifelhaft erscheinen,
- gegen die vorgesehene Zweckbestimmung der jeweiligen KI-Funktion sprechen,
- diskriminierende, unangemessene oder sonst problematische Inhalte enthalten,
- auf eine Fehlfunktion, Manipulation, Umgehung oder missbräuchliche Nutzung der KI-Funktion hindeuten oder
- wiederholt zu fehlerhaften oder nicht nachvollziehbaren Ergebnissen führen.
15.2. Meldungen können über die Support- oder Kontaktkanäle von geoCapture erfolgen (z. B. per E-Mail an support@geocapture.de). Soweit für die Prüfung erforderlich, soll der Kunde die betroffene KI-Funktion, den Nutzungskontext, die Eingabedaten, die beanstandete Ausgabe sowie den Zeitpunkt der Nutzung mitteilen. Personenbezogene Daten, vertrauliche Informationen oder Geschäftsgeheimnisse sollen dabei nur übermittelt werden, soweit dies für die Prüfung erforderlich und zulässig ist.
15.3. geoCapture prüft eingehende Meldungen angemessen und ergreift die nach den vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Fehlerbehebung oder Fehlervermeidung. Diese Maßnahmen orientieren sich am Stand der Technik und erfolgen unter Berücksichtigung der technischen und organisatorischen Gegebenheiten sowie der Schwere der einhergehenden Risiken. Gesetzliche und vertragliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
16. KI-spezifische Gewährleistungs- und Haftungsklarstellung
16.1. KI-Funktionen in geoCapture können ganz oder teilweise auf probabilistischen oder sonstigen automatisierten Verfahren beruhen und können auch bei sorgfältiger Entwicklung, Konfiguration und Nutzung unzutreffende, unvollständige, missverständliche, veraltete, kontextabhängig verzerrte oder für den konkreten Einzelfall ungeeignete Ergebnisse oder unzutreffende beziehungsweise ungeeignete Vorschläge für Änderungen, Prozessschritte oder Aktionen erzeugen. Eine bestimmte Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Eignung, Verfügbarkeit oder Verwertbarkeit einzelner KI-Ausgaben wird nicht zugesichert, soweit dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart ist.
16.2. KI-Ausgaben sind Vorschläge und dienen ausschließlich der Unterstützung. Dies gilt auch für zur Übernahme oder Ausführung vorbereitete Änderungen und Aktionen. Sie stellen keine fachliche Beratung dar und dürfen nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen mit rechtlicher, wirtschaftlicher, organisatorischer oder vergleichbar erheblicher Wirkung verwendet werden.
16.3. Der Kunde bleibt insbesondere dafür verantwortlich, KI-Ausgaben vor ihrer Nutzung oder Weiterverarbeitung sowie vorgeschlagene oder vorbereitete Aktionen vor ihrer Bestätigung oder Ausführung auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Erforderlichkeit, Angemessenheit, Zulässigkeit und mögliche Auswirkungen zu prüfen. Dies gilt insbesondere, wenn KI-Ausgaben in entscheidungsrelevante Prozesse einfließen.
16.4. Soweit KI-Funktionen externe KI-Modelle, Schnittstellen, Hosting-, Kommunikations- oder sonstige Drittleistungen einbinden, kann deren Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit, Antwortverhalten und technische Entwicklung außerhalb des Einflussbereichs von geoCapture liegen. Änderungen, Einschränkungen, Störungen oder Nichtverfügbarkeiten solcher Drittleistungen können die Nutzung einzelner KI-Funktionen beeinträchtigen.
16.5. Die Haftung der geoCapture GmbH im Zusammenhang mit KI-Funktionen richtet sich im Übrigen nach den vertraglichen Haftungsregelungen insbesondere nach den Ziffern 6.22 und 7.8 der AGB. Weitergehende Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen in Bezug auf KI-Funktionen oder KI-Ausgaben bestehen nur, wenn sie ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden. Ausdrücklich vereinbarte Leistungsmerkmale und zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
17. Schlussbestimmungen
17.1. Begriffe, die aus der KI-VO übernommen werden, sind im Sinne der KI-VO auszulegen.
17.2. Die regulatorische Einstufung der einzelnen KI-Funktionen richtet sich grundsätzlich nach ihrer von der geoCapture GmbH festgelegten und in der jeweiligen KI-Funktionsbeschreibung dokumentierten Zweckbestimmung. Eine hiervon abweichende Nutzung, Änderung oder Integration durch den Kunden kann zusätzliche gesetzliche Prüf- und Compliance-Pflichten auslösen, soweit diese auf seiner abweichenden Nutzung, Änderung, Integration oder Zweckbestimmung beruhen und seinem Verantwortungsbereich zuzuordnen sind.
17.3 Unbeschadet der Nutzungsverbote nach Ziffer 6.9 der AGB und Ziffer 6.2 dieses KI-Addendums gilt: Nimmt der Kunde entgegen diesen Verboten eine Änderung, Integration oder abweichende Zweckbestimmung vor und wird er dadurch, insbesondere nach Art. 25 Abs. 1 KI-VO, als Anbieter eines Hochrisiko-KI-Systems behandelt, hat er die hieraus in seinem Verantwortungsbereich entstehenden gesetzlichen Pflichten eigenverantwortlich zu erfüllen. Dies begründet weder eine Gestattung der betreffenden Handlung noch eine Erweiterung der vereinbarten Zweckbestimmung.
17.4. Änderungen an diesem Addendum oder an den KI-Funktionsbeschreibungen erfolgen nach Maßgabe der einschlägigen Einbeziehungs-, Leistungsänderungs- und AGB-Änderungsregelungen der AGB.