Zollbeamter auf deutscher Baustelle

Der Zoll war 2025 auf über 5.000 Baustellen

Was Bau- und Handwerksbetriebe bei einer Zollkontrolle wirklich vorweisen müssen

Meistens kommen sie morgens. Unangemeldet, auf der laufenden Baustelle. Die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls prüfen Bau- und Handwerksbetriebe regelmäßig, und zwar ohne Vorankündigung und ohne dass ein konkreter Verdacht vorliegen muss. Wer dann nicht sofort die richtigen Unterlagen vorlegen kann, hat ein Problem. Nicht weil er etwas falsch gemacht hat, sondern weil er es nicht nachweisen kann.

Was der Zoll tatsächlich prüft

Die FKS kontrolliert vor allem drei Dinge: ob die Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgeführt werden, ob der gesetzliche oder tarifliche Mindestlohn eingehalten wird, und ob die Arbeitszeiten ordnungsgemäß aufgezeichnet sind. Baugewerbe, GaLaBau und Logistik stehen dabei besonders im Fokus, weil dort viele gewerbliche Mitarbeiter auf wechselnden Einsatzorten arbeiten.

Seit Einführung des Mindestlohngesetzes 2015 gehört die Arbeitszeitdokumentation zum festen Prüfprogramm. Die Beamten können verlangen, die Aufzeichnungen sofort einzusehen. Wer sie nicht vorlegen kann oder wer Lücken hat, riskiert ein Bußgeld, selbst wenn der Mindestlohn tatsächlich gezahlt wurde. Denn das lässt sich ohne vollständige Stundenaufzeichnung schlicht nicht beweisen.


Wo unbeabsichtigt Fehler entstehen

Die meisten Verstöße in diesem Bereich passieren nicht aus Absicht, sondern aus Gewohnheit. Ein paar typische Situationen:

Mitarbeiter tragen ihre Stunden am Freitagnachmittag nach, aus dem Gedächtnis. Was tatsächlich auf welcher Baustelle war, stimmt ungefähr, aber Beginn, Ende und Pausen sind geschätzt. Für eine interne Lohnabrechnung reicht das. Für eine Prüfung nicht.

Der Polier schickt die Zettel gesammelt am Monatsende ins Büro. Einige sind unleserlich, manche fehlen. Bis die Dokumentation vollständig ist, hat der Prüfer längst festgestellt, dass für zwei Wochen keine Nachweise existieren.

Überstunden werden regelmäßig geleistet, aber nicht separat erfasst. Das Arbeitszeitgesetz schreibt vor, dass Arbeitszeit über acht Stunden täglich aufgezeichnet werden muss. Fehlt diese Dokumentation, kann der Betrieb nicht nachweisen, dass die Mehrarbeit korrekt vergütet wurde.


Was konkret vorgehalten werden muss

Betriebe, die unter das Mindestlohngesetz oder das Arbeitnehmer-Entsendegesetz fallen, müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentieren, spätestens am siebten Kalendertag nach dem jeweiligen Arbeitstag. Die Aufbewahrungsfrist beträgt zwei Jahre. Auf Verlangen des Zolls müssen die Unterlagen sofort vorgelegt werden können, im Idealfall elektronisch und exportierbar.

Hinzu kommt: Als Generalunternehmer haften Sie unter Umständen auch für Verstöße Ihrer Subunternehmer. Wer auf einer Baustelle Nachunternehmer einsetzt, sollte prüfen, ob auch diese die Dokumentationspflichten erfüllen.

Bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflicht drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro. Bei tatsächlichen Mindestlohnunterschreitungen können es bis zu 500.000 Euro sein.


Praxisbeispiel

Ein Tiefbaubetrieb mit zwölf gewerblichen Mitarbeitern wird auf einer laufenden Baustelle kontrolliert. Die Beamten fragen nach den Arbeitszeitaufzeichnungen der letzten vier Wochen. Der Betriebsinhaber hat Stundenzettel, aber nicht für alle Mitarbeiter vollständig, und die Pausenzeiten fehlen durchgehend. Ergebnis: Ein Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Dokumentationspflicht, obwohl der Mindestlohn korrekt gezahlt wurde und niemand etwas Unrechtes im Sinn hatte.


Fazit

Eine Prüfung trifft Betriebe, die alles richtig machen, genauso wie alle anderen. Der Unterschied liegt darin, ob sie es im entscheidenden Moment auch belegen können. Mit geoCapture erfassen Mitarbeiter Beginn, Ende und Pausen direkt auf der Baustelle, per App, mit Zeitstempel und Projektzuordnung. Das Büro hat jederzeit Zugriff auf vollständige, exportierbare Auswertungen. Wer so dokumentiert, ist bei einer Prüfung gelassen, nicht weil er auf Glück hofft, sondern weil die Unterlagen stimmen.

Häufig gestellte Fragen

  • Ist die Arbeitszeiterfassung für Handwerksbetriebe Pflicht?

    Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 entschieden, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiten aller Mitarbeiter systematisch erfassen müssen. Die Pflicht gilt unabhängig davon, ob ein finales Gesetz verabschiedet wurde, denn sie leitet sich direkt aus EU-Recht ab. Behörden prüfen bereits aktiv und können Verstöße ahnden.

  • Ab wann gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?

    Die Pflicht besteht seit dem BAG-Urteil vom 13. September 2022. Für Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern wird ab 2026 zudem die elektronische Zeiterfassung erwartet. Für kleinere Betriebe gelten noch Übergangsregelungen, die jedoch noch nicht rechtskräftig festgelegt sind.

  • Welche Mitarbeiter müssen einen Stundennachweis führen?

    Grundsätzlich alle Mitarbeiter, die unter das Mindestlohngesetz oder das Arbeitnehmer-Entsendegesetz fallen. Das betrifft besonders gewerbliche Mitarbeiter im Baugewerbe, GaLaBau und Logistik. Für Minijobber und kurzfristig Beschäftigte gilt die Aufzeichnungspflicht ohnehin schon länger.

  • Ist ein Stundenzettel auf der Baustelle Pflicht?

    Ja, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen dokumentiert sein, spätestens am siebten Kalendertag nach dem Arbeitstag. Ein handschriftlicher Stundenzettel ist rechtlich noch zulässig, aber fehleranfällig und schwer nachvollziehbar, wenn er bei einer Kontrolle sofort vorgelegt werden muss.

  • Was prüft der Zoll auf Baustellen?

    Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls prüft auf Baustellen vor allem drei Dinge: ob Mitarbeiter korrekt zur Sozialversicherung angemeldet sind, ob der gesetzliche oder tarifliche Mindestlohn gezahlt wird, und ob die Arbeitszeiten vollständig aufgezeichnet wurden. Die Kontrollen können unangemeldet stattfinden, ein konkreter Verdacht ist dafür nicht notwendig.

  • Warum kontrolliert der Zoll so häufig Baustellen?

    Das Baugewerbe ist traditionell einer der Schwerpunkte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. 2025 hat die FKS bundesweit rund 25.800 Arbeitgeber geprüft, mit einem klaren Fokus auf Bau, GaLaBau und Logistik. Die Branche ist besonders anfällig für unklare Beschäftigungsverhältnisse und wechselnde Einsatzorte, was die Kontrolldichte erhöht.

  • Was passiert, wenn Arbeitszeiten nicht dokumentiert sind?

    Fehlen vollständige Arbeitszeitaufzeichnungen, drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro, auch wenn der Mindestlohn tatsächlich korrekt gezahlt wurde. Ohne Dokumentation lässt sich die Einhaltung des Mindestlohns nicht nachweisen, was bei einer Prüfung als Verstoß gewertet werden kann.

  • Welche Unterlagen muss ich bei einer Zollkontrolle vorlegen?

    Arbeitgeber müssen auf Verlangen die Arbeitszeitnachweise aller Mitarbeiter vorlegen, also Beginn, Ende und Dauer jedes Arbeitstags mit klarer Zuordnung zu Mitarbeiter und Einsatzort. Die Aufbewahrungspflicht beträgt zwei Jahre. Im Idealfall liegen die Daten elektronisch und exportierbar vor, da der Zoll die Unterlagen sofort einsehen kann.

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